
Show overview
Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht has been publishing since 2024, and across the 2 years since has built a catalogue of 86 episodes, alongside 2 trailers or bonus episodes. That works out to roughly 30 hours of audio in total. Releases follow a weekly cadence, with the show now in its 3rd season.
Episodes typically run ten to twenty minutes — most land between 15 min and 23 min — though episode length varies meaningfully from one episode to the next. None of the episodes are flagged explicit by the publisher. It is catalogued as a DE-language Education show.
The show is actively publishing — the most recent episode landed 2 months ago, with 25 episodes already out so far this year. The busiest year was 2025, with 43 episodes published. Published by Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer.
From the publisher
Der IP Courses Podcast bietet tiefgehende Einblicke und praxisorientiertes Wissen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. In unseren Episoden behandeln wir aktuelle Themen aus dem europäischen und internationalen Patentrecht, dem Markenrecht und Designschutz. Besonders richten wir uns an Berufseinsteiger, Unternehmer und Fachleute, die sich auf Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung (EQE) vorbereiten oder ihr Fachwissen vertiefen möchten.
Latest Episodes
View all 86 episodesAus dem Podcast Studio - Ausklang Staffel 3
G 1/26 | T 873/24 - Coated Steel Strips / "Titan zu Stickstoff Verhältnis" (Vorlageverfahren)
T 549/24 - Badevorrichtung (Wiedereinsetzung / unredlicher Mittelsmann)
UPC_CoA_898/2025 - ONWARD Medical ./. Niche Biomedical (Berufungsverfahren / Hilfsanträge Eilverfahren) [IP Guests #4.2]
UPC_CFI_693/2025 - ONWARD Medical ./. Niche Biomedical (einstweilige Maßnahmen / Hilfsanträge) [IP Guests #4.1]
G 1/24 | T 439/22 - Gathered Sheet (Ausgang des Vorlageverfahrens / Schutzbereichserweiterung)
T 538/24 - Auto-Kindersitz mit Bodenkontaktanzeige (Neuheit / Online-Beweisaufnahme)
T 1851/16 - Stollenschuh-Sohle (Neuheit und Klarheit im Prüfungs-Beschwerdeverfahren)
Patent Panel #5 - G 1/25 - Hydroponics / Anpassung der Beschreibung (Verfahren bis zur Entscheidung)
T 697/22 - Hydrokultur-Wachstumsmedium (Anpassung der Beschreibung / G 1/25 Vorlage)
T 41/24 Desinfektionsmittel (Berichtigung im Beschwerdeverfahren)
UPC_CoA_70/2025 - Swarco ./. Strabag (Patentverletzung / Streithilfe) [IP Guests #3.2]
UPC_CFI_33/2024 - Swarco ./. Strabag (Patentverletzung / Streithilfe) [IP Guests #3.1]
T 1876/23 - Steckverbindersystem (Besorgnis der Befangenheit einer Einspruchsabteilung / Zwischenverallgemeinerung)
S3 Ep 27T 1805/23 Auto-Kindersitz (Zwischenverallgemeinerung / Zusammenlegung von Verfahren)
In dieser Folge besprechen Lukas Fleischer und Fabian Haiböck die Entscheidung T 1805/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Technisch geht es bei der Erfindung um einen Kindersitz mit höhenverstellbarer Kopfstütze und automatisch nachgeführten Schulterpolstern. Verfahrensrechtlich interessant ist eine überaus lange mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren, wobei für den Ausgang der Entscheidung ausschließlich die Frage der unzulässigen Zwischenverallgemeinerung nach Art 123(2) EPÜ ausschlaggebend war.
S3 Ep 26Patent Panel #4 - G 1/23 - Solarzellen-Dichtungsmaterial
In dieser Folge diskutieren die Podcaster Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer und Fabian Haiböck im gewohnten Panel die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 1/23, die bereits in den vorangegangenen Folgen im Detail vorgestellt wurde. Dabei versuchen die Podcaster insbesondere unterschiedliche Aspekte der Entscheidung zu beleuchten, die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis zu beleuchten und vielleicht herauszufinden wo trotz der Ausführungen der Großen Beschwerdekammer noch Punkte offen geblieben sind.
S3 Ep 25G 1/23 - Wegfall des "Nacharbeitbarkeits-Kriteriums" - Entscheidung
In dieser Folge sprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer über die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer in der Sache G 1/23, in der die Große Beschwerdekammer in einem zentralen Aspekt von der früheren Entscheidung G 1/92 abweicht: die Reproduzierbarkeit eines auf den Markt gebrachten Produkts ist kein notwendiges Kriterium mehr, dass dieses Produkt zum Stand der Technik gehört. Auch technische Informationen, die dieses Erzeugnis betreffen (etwa Produktdatenblätter), bilden den Stand der Technik. Leitsatz G 1/23: Ein Erzeugnis, das vor dem Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung auf den Markt gebracht wurde, kann nicht allein deshalb vom Stand der Technik im Sinne des Art 54 Abs 2 EPÜ ausgeschlossen werden, weil seine Zusammensetzung oder innere Struktur von der Fachperson vor diesem Tag nicht analysiert und reproduziert werden konnte.
S3 Ep 24G 1/23 - Wegfall des "Nacharbeitbarkeits-Kriteriums" - Vorlageverfahren
In dieser Episode diskutieren Michael Stadler und Lukas Fleischer die Entscheidung T 438/19, die in weiterer Folge zur Entscheidung G 1/23 der Großen Beschwerdekammer geführt hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein vor dem Anmeldetag in Verkehr gebrachtes Produkt nur dann als Stand der Technik gilt, wenn seine Zusammensetzung bzw. innere Struktur vom Fachmann ohne unzumutbaren Aufwand analysiert und reproduziert werden kann - ein Kriterium, das von der früheren Entscheidung G 1/92 aufgestellt wurde.
S3 Ep 23T 1849/23 - Anhänger Überwachungssystem (Merkmalsauslegung G 1/24 / Verspätung: außergewöhnliche Umstände)
In dieser Folge besprechen Michael Stadler und Gerd Hübscher die Entscheidung T 1849/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Im Fokus steht, wie die Beschwerdekammer die G 1/24 im konkreten Fall anwendet und dadurch ein scheinbar klar formuliertes Anspruchsmerkmal anhand der Beschreibung breiter auslegt. Auch diskutiert wird die Zulassung eines Hilfsantrags, der ausschließlich auf den unabhängigen Verfahrensanspruch abzielte, in der dritten Konvergenzphase des Beschwerdeverfahrens.
S3 Ep 22T 1550/23 - Türanordnung (Prioritätsverlust / Zwischenverallgemeinerung) [IP Guests #2]
In dieser Folge ist Patentanwalt Tobias Fox zu Gast bei Michael Stadler und bespricht die Entscheidung T 1550/23. Ein Hauptaspekt der Entscheidung beschäftigt sich mit dem unscheinbaren Wort „neben“. Die Beschwerdekammerentscheidung zeigt, wie das Schöpfen einer scheinbar harmlosen räumlichen Relation aus der Beschreibung zu einer unzulässigen Zwischenverallgemeinerung führen kann. Zugleich illustriert der Fall eine seltene Konstellation, in der eigener Stand der Technik aus einer parallelen nationalen Anmeldung durch eine nicht wirksam beanspruchte Priorität tödlich für ein europäisches Patent sein kann.