
Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft
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Crowdfunding, Kickstarter und Co – Rechtsbelehrung Folge 16 (Jura-Podcast)
Beim Crowdfunding werden Projekte durch Nutzer, statt durch klassische Kapitalgeber wie Banken, Business Angels oder Venture-Kapitalgeber, finanziert. Plattformen wie Kickstarter, Indiegogo, Startnext, Seedmatch oder Patreon bieten die Möglichkeit eigene Projekte vorzustellen und Nutzer um finanzielle Unterstützung zu bieten (Übersicht der Crowdfunding-Plattformen). Dabei gibt es unterschiedliche Rewards, also Belohnungen für die Unterstützer. Sie erhalten entweder die geförderten Produkte, Goodies wie z.B. Erwähnungen in einem Computerspiel, T-Shirts, Zugang zu Bonusmaterial, einen Kartoffelsalat, Zinsen oder einfach das gute Gefühl für ein unterstützenswertes Projekt gespendet zu haben. Wir beleuchten die rechtlichen Hintergründe und erklären was passiert wenn ein versprochener Reward nicht ankommt. Marcus berichtet zudem von dem erfolgreichen Crowdfunding des Radiorollenspiels an dem er beteiligt ist und welches nun in Form einer interaktiven Radiosendung „Im Grab der Mondwandler“ bei Fritz von RBB zu hören ist. Themen dieser Folge: 00:00:50 – Begrüßung & Hinweise zur letzten Folge 00:02:30 – Was ist eigentlich Crowdfunding und wie unterscheidet es sich von traditionellen Investorensuche? 00:07:50 – Erklärung der Begrifflichkeiten – Backer, Pledges, Rewards und Stretchgoals sowie die Frage, ob Projektanbieter Unternehmer sind. 00:17:00 – Arten der Finanzierung, Prospektpflicht, Mitunternehmerschaft und Partiarisches Darlehen. 00:24:30 – Regelungen in den AGB der Plattformen, Verträge zu Gunsten Dritter und Anspruch auf Rewards. 00:32:00 – Sind Rewards Schenkungen oder Kaufverträge? 00:47:00 – Welches Recht ist anwendbar? 00:50:10 – Gilt das Widerrufsrecht beim Crowdfunding? 00:59:30 – Wie sind Einnahmen beim Crowdfunding versteuern? 01:08:00 – Hat die Shareconomy auch Nachteile? Der Beitrag zu dieser Folge bei richter.fm. Die Rechtsbelehrung hat zudem einen neuen Twitter-Account @RBL_rfm, in dem wir Sie über die aktuellen Folgen informieren werden. Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes. Der Beitrag Crowdfunding, Kickstarter und Co – Rechtsbelehrung Folge 16 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Der eigene Onlineshop – Rechtsbelehrung Folge 15 (Jura-Podcast)
In dieser Folge erklären wir das Verbraucherrecht anhand eines Praxisbeispiels. Herr Richter würde richter.fm gerne lukrativer gestalten und ihm schwebt ein Einstieg in den Online-Handel mit Podcasts und Audioequipment vor. Zuvor diskutieren wir jedoch alle relevanten Punkte und beleuchten sie von beiden Seiten -aus der Sicht des Händlers und des Verbrauchers. Wir erklären die mittlerweile sehr komplizierte Materie Schritt für Schritt, wobei es spannend ist ob Marcus -und unsere Hörer- sich durch die Herausforderungen entmutigen lassen.. Und ob Sie unter richter.fm bald Herrn Richters Shop finden werden, erfahren Sie am Ende der Folge. Update 25.07.2014: Thomas Margraf-Angotti hat die Poscastfolge sehr gut zusammengefasst: Der eigene Online-Shop – Hinweise und Tipps zur rechtlichen Grundlage Danke! Themen dieser Folge: 00:00:30 – Begrüßung & Verkaufsankündigung 00:02:22 – Ab wann ist man kein Privatverkäufer mehr, sondern Unternehmer? 00:08:20 – Ist es möglich nur an Geschäftsleute zu verkaufen und damit das Verbraucherrecht auszuschließen? 00:17:00 – Brauche ich AGB? 00:19:00 – Die Widerrufsbelehrung 00:26:00 – Wann beginnt die Widerrufsfrist an zu laufen? 00:35:00 -Die Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs 00:38:00 – Erstattung der Hinsende- & Rücksendekosten 00:46:30 – Was der Händler zurück erhält: Wertersatz, aber keinen Nutzungsersatz 00:48:00 – Ausnahmen vom Widerrufsrecht (digitale Inhalte, individuell Zugeschnittene und Hygieneartikel) 01:02:40 – Informationspflichten (Versandkosten, Zahlungsmittel, Lieferbeschränkungen, Garantien) 01:10:00 – Die Produktbeschreibung (inkl. MwSt zzgl. Versandkosten) 01:17:00 – Einschränkungen bei vorangehakten Zusatzoptionen und kostenpflichtigen Kundenhotlines 01:20:00 – Der Bestellvorgang und die „Button-Lösung“ P.S. Die Aussprache von Kodices beherrschen wir nun auch. Weitere Informationen: Lesetipp: „Interview mit RA Thomas Schwenke zu den Änderungen des Verbraucherrechts“ bei Marketpress.de. Sehtipp: Video-Podcastserie von Trusted Shops Die Rechtsbelehrung hat zudem einen neuen Twitter-Account @RBL_rfm, in dem wir Sie über die aktuellen Folgen informieren werden. Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes. Der Beitrag Der eigene Onlineshop – Rechtsbelehrung Folge 15 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
EuGH: Google muss vergessen – Rechtsbelehrung Folge 14 (Jura-Podcast)
In dieser Folge diskutieren wir über die polarisierende Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessenwerden“ (EuGH, 13.05.2014 – C-131/12). Das Gericht entschied zum einen, dass auch europäische Niederlassungen von Google in Europa für Datenschutzverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Zum anderen sagten die Richter, dass Suchmaschinen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unter Umständen auch Links zu rechtmäßigen Quellen entfernen müssen. Wir erläutern, was das Gericht eigentlich gesagt hat, was es wohl gemeint haben könnte und warum dieses „Recht auf Vergessenwerden“ weder Google noch Geheimdiensten schaden wird. Themen dieser Folge: 00:00:31 – Begrüßung & Einführung. 00:03:00 – Worum geht es in dem Urteil. 00:06:27 – Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig? 00:11:40 – Welchen Einfluss hat das Urteil auf andere Unternehmen, z.B. Facebook. 00:16:19 – Inhaltliche Bewertung des Urteils. 00:23:29 – Wieso Google laut EuGH verantwortlich ist. 00:28:00 – Eine kurze Geschichte der Privatsphäre. 00:31:45 – Ist es ein „Recht auf Vergessenwerden“? 00:35:00 – Was spricht für, was spricht gegen das Urteil? Weitere Infos zur Podcastfolge Tweets zu der Terminologie und meiner Mindmap, die Marcus am Anfang anspricht: Wird oft verwechselt: "Recht auf Vergessenwerden"= Recht auf Datenschutz, "Recht auf Vergessen"=Recht auf Kneipenbesuch #EuGH #Pedanterie — Thomas Schwenke (@thsch) May 13, 2014 Rechtsbelehrung zu #Google & #EuGH morgen über @RBL_rfm und MindMaps taugen nur bedingt zur Podcastvorbereitung. pic.twitter.com/1U8HH8mShF — Thomas Schwenke (@thsch) May 15, 2014 Link zum Podcastbeitrag im Blog von Marcus Richter (richter.fm). Die Rechtsbelehrung hat zudem einen neuen Twitter-Account @RBL_rfm, in dem wir Sie über die aktuellen Folgen informieren werden. Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes. Weiterführende Links zur Folge Recht auf Vergessenwerden in der Wikipedia Das Google-Urteil des EuGH – übers Ziel hinaus geschossen? von Carlo Piltz bei De Lege Data Kommentar zum EuGH-Urteil: Zuviel des Guten – Privatisierte Rechtsdurchsetzung auf dem Vormarsch von Leonhard Dobusch bei Netzpolitik.org EuGH-Entscheidung zur Google-Suche – Etappensieg für den Datenschutz von Peter Schaar Wer gegen Netzsperren ist, muss auch das EuGH-Urteil zu Löschpflichten von Google ablehnen von RA Thomas Stadler Google-Urteil: Die Macht der Metadaten von Sascha Lobo bei Spiegel Online Recht auf „Vergessen werden“: Die Wahrheit als Datenschutzproblem von RA Stephan Dirks im Social Media Recht Blog Recht auf Vergessen bei Suchmaschinen: EuGH-Urteil billigt Zensur durch Datenschutzrecht von RAin Viola Lachenmann Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Recht Vergessen zu werden von RA Rauschhofer Google wird öffentlich-rechtlich werden müssen, wenigstens ein bisschen von Frank Lübberding Was das Google-Urteil bedeutet von Mathias Müller in der FAZ Einfach löschen ist auch bequem von Prof. Niko Härting in der Legal Tribune Online EuGH: Google muss doch vergessen – das Supergrundrecht auf Datenschutz und die Bowdlerisierung des Internets von Hans Peter Lehofer Google ruling ‚astonishing‘, says Wikipedia founder Wales Interview mit Jimmy Wales bei der BBC Don’t Force Google to „Forget“ von Jonathan Zittrain in der New York Times Der Beitrag EuGH: Google muss vergessen – Rechtsbelehrung Folge 14 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Bitcoins – Rechtsbelehrung Folge 13 (Jura-Podcast mit FAQ in Shownotes)
Die Aufzeichnung dieser Folge war besonders spannend, weil wir uns mit Bitcoins ein rechtliches #Neuland ausgesucht haben. Da dieses Thema sehr technisch geprägt ist, unterstützt uns als Gast Andreas Bogk, der Hacker, Bierbrauer, und Mitglied des Chaos Computer Clubs ist und an dessen Meinung als „sachverständige Auskunftsperson“ schon das Bundesverfassungsgericht interessiert war. Wir bedanken uns sehr für seine großartige Unterstützung, mit der diese Podcastfolge überhaupt erst möglich wurde. Da diese Folge thematisch sehr dicht ist und wir viele Punkte überhaupt erst im Podcast erarbeitet haben, fasse ich unsere Ergebnisse in einer FAQ zusammen, ohne jedoch einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu erheben. Ferner werde ich mich nicht auf die technischen oder wirtschaftlichen, sondern die rechtlichen Aspekte konzentrieren. Was sind Bitcoins und wie funktionieren sie? (00:03:20) Sind Bitcoins Geld und wenn ja, dann was für eine Art Geld? (00:25:00) Sind Bitcoins eine Währung? (00:23:40) Ist das Mining von Bitcoins zulassungspflichtig? (00:33:50) Ist der Handel mit Bitcoins zulassungspflichtig? (00:34:50) Sind Dienstleistungen rund um Bitcoins wie der Börsenbetrieb, Kommissionsgeschäfte oder Finanzberatung zulassungspflichtig? (00:34:50) Worauf ist bei der Bezahlung mit Bitcoins in E-Commerce zu achten? (00:37:30) Sind Bitcoins rechtlich als Sachen oder als Rechte zu behandeln? (00:41:00) Was für eine Art rechtlicher Vertrag liegt beim Bitcoinerwerb vor? (00:41:00) Sind Bitcoin-Delikte strafbar? (00:46:50) Sind Bitcoins besteuerbar? (00:49:10) Ist das reine Halten von Bitcoins steuerpflichtig? (00:50:50) Ist der Handel mit Bitcoins steuerpflichtig? (00:52:20) Ist das Mining einkommensteuerpflichtig? (00:56:20) Ist das Mining umsatzsteuerpflichtig? (nicht im Podcast) Ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerpflichtig? (nicht im Podcast) Können Steuerbehörden Bitcoinflüsse überwachen oder sind Bitcoins anonym? (01:00:20) Übrigens, Spenden in Bitcoins an Herrn Richter bitte an: „1EMh8FNs59SKfRe3YJvCDbGCGeXXt2aYAX“ (01.08.00) Was sind Bitcoins und wie funktionieren sie? (zurück) Bitcoin ist ein Zahlungssystem, bei dem die einzelnen „Bitcoins“ mit Hilfe von kryptographischen Techniken direkt von Teilnehmer zu Teilnehmer (Peer-to-Peer) übertragen werden. Anders als beim traditionellen Bankensystem gibt es keine zentrale Stelle die Bitcoins ausgibt oder den Bitcoinverkehr reguliert. Bitcoins werden geschöpft, indem Computersysteme komplizierte Rechenaufgaben lösen müssen (bezeichnet als „Mining„). Da die Bitcoinmenge begrenzt ist, dauert es immer länger, bis neue Bitcoins entstehen. Das heißt jedoch nicht, dass Bitcoins irgendwann ausgehen, da Bitcoins, ähnlich wie ein Euro in Centbeträge geteilt werden können. Die Bitcoins werden von den Nutzern mit Hilfe von Softwareprogrammen (bezeichnet als „Clients„) verwaltet und in sog. „Wallets“ mit eigenen Krypto-Schlüsseln gruppiert, die in etwa einem individuellen Bankkonto entsprechen. Jeder Bitcointransfer wird in einer öffentlichen Datenbank gesammelt, die den Bitcoins angehängt wird (sog. Block Chain) und damit von jedermann überprüfbar ist. Diese Beschreibung ist stark vereinfacht und zur Vertiefung empfehle ich Ihnen den Podcast „Die Wahrheit 005“ mit Marcus Richter und Andreas Bogk den Wikipedia-Artikel zu Bitcoins oder dieses Video: Sind Bitcoins Geld und wenn ja, dann was für eine Art Geld? (zurück) Bitcoins sind Geld, da Geld jedes anerkannte Zahlungs- oder Tauschmittel ist. Interessant wird die Frage, was für eine Geld Bitcoins sind. Sie sind kein Naturalgeld (wie z.B. Muscheln, Pelze oder Tierprodukte) und auch kein Gewichtsgeld, wie z.B. Gold. Ebenfalls sind Bitcoins kein Bargeld, wie anfassbare Münzen oder Banknoten. Bitcoins sind aber auch kein Buchgeld (bzw. Giralgeld) oder E-Geld (wie z.B. PayPal-Geld). Beide Geldarten setzen voraus, dass deren Inhaber eine Forderung auf Auszahlung in Bargeld hat, wobei diese Forderung beim E-Geld digital verzeichnet ist. Bei Bitcoins gibt es jedoch keine zentrale Stelle, die sie ausgibt und damit keine Forderung. Damit sind Bitcoins eine eigene Geldart für sich. Man könnte sie als digitale Zustände bezeichnen, die einen wirtschaftlichen Wert haben. Man spricht bei Bitcoins auch vom Kryptogeld, was auf die Art derer Erzeugung zurück geht. Eine andere Bezeichnung ist auch „Digitalgeld„, wobei dieser Begriff mit dem E-Geld verwechselbar ist. Sind Bitcoins eine Währung? (zurück) Als Währung wird Geld bezeichnet, dass von einem Staat als offizielles Zahlungsmittel anerkannt ist (ist es ein fremder Staat, spricht man von Sorten oder Devisen). Bitcoins sind jedoch von keinem Land als Zahlungsmittel anerkannt und damit zumindest keine offizielle Währung. Bitcoins sind jedoch eine Privatwährung (auch Komplementärwährung genannt). Das heißt, Bitcoins sind Rechnungseinheiten, die einen wirtschaftlichen Gegenwert dars
Videobeoüberwachung von Arbeitnehmern – Rechtsbelehrung Folge 12 (Jura-Podcast)
Das Thema dieser Folge hat unser Gast, die Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Bea Hubrig gleich mitgebracht. Sie hat einen Prozess gegen ein Unternehmen gewonnen, das jedem bekannt sein dürfte. Dabei erstritt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro für ihren Mandanten, nachdem das Gericht feststellte, dass er in den Arbeitsräumen rechtswidrig per Video überwacht wurde. Wir klären auf um welches Unternehmen es sich handelte, sprechen über die Grenzen zulässiger Videoüberwachung, erklären wann Mitarbeiter per Webcam beobachtet werden dürfen, wann sie zu Beweiszwecken per Handy fotografiert werden dürfen und warum Plutonium in dieser Folge ebenfalls eine große Rolle spielt. Es wird also spannend und gefährlich. Beachten Sie bitte auch den unauffällig im Podcast untergebrachten Linktipp von einem der Moderatoren: richter.fm. Falls Sie sich zudem wie Herr Richter zwischen den Grundrechten verlieren, finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung: Allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG) + Schutz der Menschenwürde (Art.1 Abs.1 GG) = Allgemeines Persönlichkeitsrecht, welches beinhaltet: 1. Recht auf informationelle Selbstbestimmung (umgesetzt in Bundesdatenschutzgesetz) und 2. Recht am eigenen Bild (umgesetzt im Kunsturhebergesetz). Ich weiß, das ist auf den ersten Blick nicht so einfach. Aber ich hoffe, der Podcast ist auch ohne diesen Hinweis zu verstehen Wir freuen uns über Bewertungen bei iTunes, inhaltliche/juristische Kommentare unten in den Kommentaren und Anmerkungen zu Moderation und technischer Produktion im Blog von Marcus Richter. Wer die Produktion des Podcasts unterstützen möchte, kann dies hier tun. Weitere Informationen zum Thema: Big Brother im Betrieb bei FAZ.net Videoüberwachung von der Bundesdatenschutzbeauftragten Videoüberwachung und Webkameras vom ULD S-H Überwachung am Arbeitsplatz: Videoüberwachung vs. Datenschutz von Datenschutzbeauftragter.info Videoüberwachung: Juristische Gesamtschau zur Kameraüberwachung von RA Jens Ferner Der Beitrag Videobeoüberwachung von Arbeitnehmern – Rechtsbelehrung Folge 12 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Disclaimer und andere Urban Law Legends – Rechtsbelehrung Folge 11 (Jura-Podcast)
Das ist Spökes, das ist Nonsens, das ist Unfug sagt unser Gast Henning Krieg (Syndikusanwalt & Law-Blogger) in der heutigen Podcastfolge. Gemeint sind viele der Disclaimer und Rechtsmythen, die im Internet verbreitet werden. Marcus Richter und ich haben unsere Follower und Hörer dazu aufgerufen, uns Beispiele solcher Disclaimer einzuschicken und haben (fast) alle besprechen, widerlegen oder auch bestätigen können. An dieser Stelle ein großes Dankeschön, Eure Tipps, Vorschläge und Kommentare helfen uns riesig beim Podcasten. Im Folgenden die Übersicht aller besprochen Disclaimer & Mythen mit weiterführenden Hinweisen, Anmerkungen und Zeitmarken (hh:mm:ss): 00:03:45 – Linkdisclaimer – Linkdisclaimer sind überflüssig, da die Haftung für Links gesetzlich geregelt ist und nicht pauschal durch einen Disclaimer ausgeschlossen werden kann. Zum einem haftet für fremde Rechtsverstöße nur derjenige, der sie sich zu Eigen macht (z.B. „Das was hier steht, sehe ich genauso: http://…“ oder die Rechtsverstöße offensichtlich sind (z.B. Links zu illegalen Musikdownloads). In solchen Fällen verbreitet man das Unrecht jedoch weiter und dagegen hilft kein pauschaler Disclaimer. Allenfalls können ausdrückliche Hinweise das Unrecht, welches per Link weiter verbreitet wird, wiedergutmachen (z.B. „Was dort steht, halte ich für unzutreffend“) oder die Verbreitung ist durch die Pressefreiheit gedeckt (Heise vs. Musikinduistrie). 00:12:10 – Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt – Diesen Disclaimer findet man oft in Impressen (auch als Video). Er hat jedoch keine Wirkung und sollte wenn schon, dann höflich formuliert werden. Zudem kann dieser Disclaimer „ins Auge gehen“, wenn man sich selbst nicht an den eigenen Disclaimer hält und andere ohne vorherigen Kontakt abmahnt. 00:17:45 – E-Mail Disclaimer (diverse Arten) – Diese „Disclaime“r sind rechtlich ohne Bedeutung und eher als „Angstklauseln“ zu verstehen, wenn man von seltenen Ausnahmen absieht. Weitere Ausführungen zu E-Maildisclaimern finden Sie bei der RAin Sieling, RA Vetter und RA Dr. Ernst. Eine Sammlung von rund 150 dieser Stilblüten findet sich im „Angstklauseln“-Blog. 00:33:05 – ©-Zeichen als Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz – Das Urheberrecht entsteht automatisch wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen und nicht weil jemand es bestimmt. Das ©-Zeichen ist daher nur ein Hinweis auf ein eventuell bestehendes Urheberrecht. Trotzdem ist es sinnvoll das Zeichen zu nutzen, um auf diese Art und Weise die unberechtigte Nutzung von Inhalten durch diejenigen zu verhindern, die diesem Rechtsmythos glauben. 00:37:45 – No copyright infringement intended – Dieser Disclaimer nützt wenig, da Urheberrechtsverstöße auch ohne Vorsatz begangen werden können. 00:39:55 Meldet sich der Urheber auf Anfrage nicht, darf ich dessen Werk nutzen – Nein, keine Meldung ist eher ein Verbot als eine Einwilligung. 00:40:00 – Inhalte auf Social Media Plattformen dürfen frei verwendet werden – Die Verwendung der Nutzerinhalte ist nur im Rahmen der Plattformfunktionen zulässig. (s. Beitrag Teilen im Netz – oder die rechtlichen Grenzen und Gefahren der Verwendung von User Generated Content bei Facebook, Google+, Youtube, Twitter, Instagram & Co. 00:41:16 – Haben Social Media Plattformen alle Rechte an den Nutzerinhalten – Im Regelfall behalten sich die Plattformen Rechte zur Nutzung der Inhalte, um die Inhalte verwalten oder um sie zu Werbezwecken nutzen zu können (z.B. so genannte Sponsored Stories bei Facebook). Es ist jedoch bereits zweifelhaft, ob die letztere Rechteeinräumung wirksam ist. Der Vorbehalt aller Rechte wäre unwirksam. 00:44:45 – Ein Zitat ist zulässig, wenn der Name der Quelle angegeben wurde – Dadurch vermeidet man ein Plagiat, aber nicht eine Urheberrechtsverletzung. Diese setzt vor allem voraus, dass das Zitat als Beleg der eigenen Gedanken dient. So ist es zulässig bei einer Diskussion ob Vanilla Ice Musik von Queen übernommen hat, zu Vergleichszwecken kurze Auszüge aus diesen Stücken abzuspielen. Dagegen wäre es nicht zulässig Passagen aus anderen Musikstücken in das eigene Werk zu übernehmen, damit das eigene Stück besser klingt. Weitere Erklärungen zu Zitaten finden Sie in den Beiträgen Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste) und Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Anleitung mit Beispielen und Checkliste. 00:46:35 – Kurze Musikschnipsel bis zu 3 Sekunden, 3 Akkorden oder Texte bis zu 100 Wörtern sind nicht urheberrechtlich geschützt – Bei Musikstücken können schon „wenige Tonfetzen“ geschützt sein. Auch bei Texten kann bereits ein kurzer Limerick die für das Urheberrecht nötige Schöpfungshöhe erreichen. 00:49:35 – Wer in die Kamera lächelt, erklärt sich mit der Veröffentlichung eines Bildes im Internet einverstanden –
Liebes- und andere Briefgeheimnisse – Rechtsbelehrung Folge 10 (Jura-Podcast)
Ich werde häufig gefragt, ob Abmahnungen veröffentlicht werden dürfen. Wie ein anständiger Jurist antworte ich dann mit einem „es kommt drauf an“. Denn die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. dem Grund der Abmahnung, dem Umfang der Veröffentlichung oder entgegenstehenden Persönlichkeits- und Unternehmensrechte der Abmahner. Nicht minder kompliziert ist die Frage, wann fremde E-Mails veröffentlicht werden dürfen. In dieser Folge der Rechtsbelehrung gehen wir auf alle diese Faktoren ein und besprechen auch, welche Folgen bei Verstößen drohen. Ebenfalls haben wir es wieder geschafft das Ziel von 45 Minuten einzuhalten, so dass wir nun mehr Zeit für die nächsten Folgen gut haben. Zur Vertiefung empfehle ich die folgenden Artikel: Darf ich eine Email, Abmahnung oder ein Schreiben im Internet veröffentlichen? – Eine Anleitung in 7 Schritten, hier im Blog Darf man fremde E-Mails im Netz veröffentlichen? von RA Stadler Veröffentlichung von Mails im Netz: erlaubt oder verboten? von Prof. Härting Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet von RA Dr. Ulbricht Abmahnung veröffentlichen – Erlaubt oder nicht? von RA Ferner Für Blogger gilt: Finger weg von „privaten“ Nachrichten! von RA Terhaag Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes. Der Beitrag Liebes- und andere Briefgeheimnisse – Rechtsbelehrung Folge 10 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Drohnen – Rechtsbelehrung Folge 9 (Jura-Podcast)
In dieser Folge widmen wir uns den rechtlichen Fragen rund um Drohnen, also unbemannten Flugobjekten. Dabei konzentrieren wir uns auf Geräte für den Privateinsatz wie die Ar.Drone von Parrot, mit der unlängst die Kanzlerin Bekanntschaft machen durfte. Dazu besprechen wir die folgenden Fragen: Thema: „Aufstiegsgenehmigung“ (04:20) – Wir erklären, wann Drohnen nur mit einer Aufstiegsgenehmigung betrieben werden dürfen. Thema: „Grundstücks- & Persönlichkeitsrechte“ (19:20) – In diesem Teil des Podcasts geht es vor allem um die Frage, ob Drohnen fremde Grundstücke überfliegen und Aufnahmen von Menschen machen dürfen. Thema: „Drohnenabwehr“ (29:00) – Die Frage wie man sich gegen unberechtigte Drohnen wehren oder sie sogar „abschießen“ kann, gehört zu den spannendsten, aber am wenigsten geklärten Aspekten der Drohnennutzung. Dabei stellt sich vor allem die Frage, ob Drohnen mit ihren Minikameras potentiell so gefährlich sind, dass man sich schon auf Verdacht gegen sie wehren kann und sie deswegen generell im privaten Bereich verboten werden sollten. Zur Vertiefung empfehle ich die folgenden Artikel: Rechtsfragen im Überblick: Darf meine Drohne in Nachbars Garten fliegen? von RA Joerg Heidrich und RAin Maike Brinkert Rechtliche Bewertung des Einsatzes der Parrot AR.Drone 2.0 von RA Dr. Rauschhofer Drohnen-Einsatz durch Privatleute: Verbotener Spaß? von RA Ferner Drohnen und das Luftrecht Die Taube des Archytas im 21. Jahrhundert von RAin Dr. Kornmeier § 16 LuftVO – Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes. Der Beitrag Drohnen – Rechtsbelehrung Folge 9 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Von Fanblogs, Fan-Fiction & Let’s Plays – Rechtsbelehrung Folge 8 (Jura-Podcast)
Als Jugendlicher habe ich es geliebt, meine eigenen StartTrek-Geschichten zu schreiben und auch gleich die passenden Buch-Cover zu entwerfen. Damals habe ich weder daran gedacht, dass das dieses Hobby „Fan Fiction“ heißt, noch dass es rechtlich problematisch sein könnte. Wobei ich damals kein Internet hatte und damit auch nicht die Probleme, vor denen Fan-Fiction-Autoren heute stehen. Genau um diese Probleme geht es in dieser Folge, in der wir erklären ob und im welchen Umfang es erlaubt ist das eigene Fantum auszuleben. Sei es Fan-Fiction, das Führen eines Fanblogs, Modding von Computerspielen oder Let’s Plays bei Youtube. Thema: „Fanblogs“ (06:00) – Wir erklären im welchen Umfang Fans Meldungen verbreiten, Blogs mit offiziellem Material ausschmücken und Domains mit den Objekten ihres Fantums reservieren dürfen. Thema: „Fan-Fiction“ (23:30) – Auch Charaktere und Settings (Sujets) von Büchern, Filmen oder Computerspielen können urheberrechtlich geschützt sein. Wir erläutern zum einen die Voraussetzungen dieses so genannten „Gestaltungs- & Fabelschutzes“. Zum anderen erklären wir, was Fan-Fiction-Autoren beachten müssen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Zur Vertiefung verweise ich auf die Folge 99 des Jurafunk-Podcasts, die sich Pipi Langstrumpf widmet. Und an dieser Stelle nochmal Glückwunsch zu mittlerweile über 100! großartige Podcastfolgen an die Kollegen Dircks & Krasemann. Thema: „Parodie & Fair Use“ (36:40) – Im Rahmen der Fan-Fiction unterhalten wir uns über das Recht auf Parodie sowie das amerikanische „Fair Use“, von dem auch das Recht auf Remix und Fan-Fiction abgeleitet wird und zeigen dessen Vor- als auch Nachteile auf. Thema: „Porno-Persiflagen“ (46:00) – Wir sparen auch die erotischen Spielarten der Fan-Fiction und dabei besonders die berühmt-berüchtigten Porno-Persiflagen nicht aus. Thema: „Let’s Plays und Modding“ (53:00) – Zum Fandom gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen von Computerspielen (Modding) oder Let’s Plays. Bei den letzteren filmen Gamer den Spielverlauf ab und kommentieren diesen. Da auch Computerspiele samt der Spielegrafik urheberrechtlich geschützt sind, müssen dabei bestimmte Regeln beachtet werden, auf die wir eingehen. Als Quintessenz würde ich die Ratschläge für Fans wie folgt zusammenfassen: Nach Hinweisen der Rechteinhaber auf deren Websites oder per Suchmaschine suchen. Je umfangreicher das Projekt, desto eher sollte man bei den Rechteinhabern um eine Erlaubnis dafür bitten. In Titeln und schon gar nicht in Domains die geschützten Marken, Buch- oder Filmnamen nennen. So wenig fremde Gedanken wie möglich übernehmen (z.B. nur als Rahmenhandlung). Zweifelhaften Kontext (Pornografie, Gewalt, etc.) vermeiden. Deutlichen Disclaimer aufnehmen, z.B.: („Diese Geschichte basiert unabhängig auf der Buchreihe „Harry Potter“ der Autorin J.K.Rowling. Die Rechte an den Charakteren und dem Sujet stehen J.K.Rowling, bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zu.„). Insgesamt ist es, so finden wir, eine schöne Folge geworden. Wir hoffen, das Zuhören macht ebensoviel Spaß wie die Produktion.. Das ist wohl die zetteligste & zotigste Podcastfolge geworden. Mit @monoxyd und #BDSM #rechtsbelehrung pic.twitter.com/rT2W7FXKPy — Thomas Schwenke (@thsch) September 23, 2013 Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes. Der Beitrag Von Fanblogs, Fan-Fiction & Let’s Plays – Rechtsbelehrung Folge 8 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Rechtsfragen digitaler Kommunikation – Rechtsbelehrung Folge 7 (Jura-Podcast)
Als Reaktionen auf PRISM und sonstige Datenzugriffe von Geheimdiensten, empfehlen Politiker und Datenschützer E-Mails zu verschlüsseln. Wir haben uns gefragt, ob ein durchschnittlicher Bürger überhaupt weiß, wie das geht. Dann haben wir weiter gedacht und bemerkt, dass wir heutzutage fast komplett ohne Papier korrespondieren, vielen aber gar nicht klar ist, welche Folgen das hat. Und so kamen wir auf die Idee eine Folge über die juristischen Fragen digitaler Kommunikation zu machen. Auf die Politik versuchen wir zu verzichten, auch wenn sie immer wieder mit hinein spielt. Wir geben auch ganz offen zu, dass diese Folge eine Extraportion Nerdigkeit enthält, die entsteht wenn sich ein Informatiker und ein Jurist treffen. Wenn Sie also vorher noch nichts von Verschlüsselungen gehört haben, hilft diese Anleitung uns besser zu verstehen. Thema: „E-Mails und Verträge“ (02:25) – In diesem Teil erklären wir die verschiedenen gesetzlichen Formen (Schriftform, Textform, elektronische Form) und was sie rechtlich bedeuten. Zum Beispiel, ob Verträge per E-Mail wirksam sind. Oder ob eine E-Mail ausreicht, wenn die AGB einer Plattform eine schriftliche Kündigung fordern. Thema: „Beweiswert von E-Mails“ (25:00) – Anschließend diskutieren wir, welchen Beweiswert eine E-Mail hat. Wir vergleiche sie mit einfachen Briefen, Einschreiben, Faxen und räumen mit dem Mythos auf, dass ein Einschrieben ein sicheres Beweismittel ist. Ferner gehen wir auf Verschlüsselungsarten, wie fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen sowie deren rechtliche Bedeutung ein. Ebenso sprechen wir über den E-Post Brief und De-Mail. Zum Schluss ist Markus entsetzt, als ich ihm sage, dass die E-Mail auch für Anwälte als hinreichend sicher für vertrauliche Kommunikation gilt. Das werden wir dann demnächst wohl doch überdenken müssen. Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes. Der Beitrag Rechtsfragen digitaler Kommunikation – Rechtsbelehrung Folge 7 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Google Glass – Rechtsbelehrung Folge 6 (Jura-Podcast)
In der sechsten Folge dreht sich alles rund um Google Glass, Datenbrillen und deren rechtliche Aspekte. Als Gast haben wir Hannes Schleeh (Google+, Twitter, Bloggercamp) zugeschaltet, der von seinem „Glass“-Experiment auf der re:publica 13 berichtet. Die letztgenannte Veranstaltung ist auch der Grund weshalb meine Stimme diesmal etwas tiefer klingt als sonst. Thema: „Glass-Experiment“ (09:40) – Hannes Schleeh hat sich mit einem Google Glass-Replikat unter die Menschen begeben und beobachtet, wie sie auf ihn reagieren. Die Bandbreite reichte von positiven Reaktionen bis zu einem angebotenem Faustschlag ins Gesicht. Thema: „Persönlichkeits-, Haus- & Datenschutzrechte“ (18:50) – Wir diskutieren über die rechtlichen Herausforderungen, die Datenbrillen mit sich bringen. Insbesondere gehen wird auf Persönlichkeits-, Datenschutz-, Haus- und Notwehrrechte sowie das Recht am eigenen Bild ein. Weitere Themen sind die Nutzung von Glass beim Autofahren sowie Verhaltensgebote für Glassträger. Die besprochenen Punkte finden sich auch in meinen Blogbeiträgen „Welcome Cyborgs !-) Teil 1 – Die 10 Risiken von Google Glass“ sowie „Welcome Cyborgs !-) Teil 2 – Wird Google Glass sich durchsetzen?„. Beide trugen zu der Blogparade „If I had Glass“ von Gerhard Schröder bei. Hannes Schleeh hat den Herstellungsprozess seiner Glass-Replica sowie die Erfahrungen auf der re:publica in seinem Blogbeitrag „Das Google Glass Experiment auf der re:publica #rpstory13“ beschrieben. Bild teraeuro CC-BY Ferner sprachen wir den Beitrag „The Google Glass feature no one is talking about“ von Mark Hurst sowie „Google Glass, IT-Brillen und informationelle Selbstbestimmung“ von Dr. Thilo Weichert an. Hier lang geht es zum Hinweis auf diese Folge und dem Flatter-Button meines Podcastpartners Marcus Richter. Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes. Der Beitrag Google Glass – Rechtsbelehrung Folge 6 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Die Datenschutzerklärung – Rechtsbelehrung Folge 4 (Jura-Podcast)
Nachdem die letzte Podcastfolge ganz im Zeichen des Impressums stand, widmen wir uns jetzt der Datenschutzerklärung, die ebenfalls jeder Onlineanbieter haben muss. Da der Datenschutz kein einfaches Thema ist und wir versuchen möglichst alle Fragen zu beantworten, ist auch diese Folge etwas länger geworden. Neues Logo: Wir bedanken uns bei Manniac (Blog, youtube, Facebook, tumblr, Twitter) für das neue Bildlogo, mit dem wir ab heute unseren Podcast schmücken können. Thema: „Kennzeichen als Freiwild?“ (02:40) – Dürfen Autos samt Kennzeichen fotografiert werden? Eine Nutzerin fotografierte ein Auto mit dem Logo der kontrovers diskutierten Band Frei.Wild und stellte es bei Facebook ein. Daraufhin wurde Ihr damit gedroht, dass sie damit gegen das Gesetz verstoßen hat und das Bild entfernen muss. Wir klären ob sie wirklich ein Grund zur Sorge hat oder Autos beliebig fotografiert werden dürfen. Thema: „Datenschutzbelehrung“ (14:00) – Bei dem Hauptthema widmen wir uns zuerst den Datenschutzgrundlagen und gehen dann alle notwendigen Punkte der Datenschutzerklärung durch, inklusive Tracking & Cookies, Newsletter und Auskunftsrechten. Thema: „Datenschutz & Konsequenzen“ (1:18:00) – Zusätzlich zu der Datenschutzerklärung sprechen wir über die Grundlagen des Datenschutzes als Ausfluss der Menschenwürde und welche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht drohen. Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge für die nächsten Folgen. Links zum Podcast: Datenschutzgenerator Social Media Monitoring, CRM, HR & Recht – Teil 3 – Datenschutz Basics Social Media Monitoring, CRM, HR & Recht – Teil 4 – Tracking, Targeting & Online Behavioral Marketing Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung Google Analytics rechtssicher nutzen – Anleitung und Muster für Webmaster Piwik als Alternative zu Google Analytics? (Mit Datenschutzmuster) Rechtswidrig: WordPress.com-Stats Plugin als Trojaner für Werbetracker Internetrecht: 15 Irrtümer bei der Auftragsdatenverarbeitung Ghostery Plugin zeigt Trackingdienste auf Websites an Beitrag zur Podcastfolge im Blog von Marcus Richter Der Beitrag Die Datenschutzerklärung – Rechtsbelehrung Folge 4 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Das Impressum – Rechtsbelehrung Folge 3 (Jura-Podcast mit der neuen Bildersuche, Likes und der Impressumspflicht)
Die Impressumspflicht könnte man mit einer juristischen Mücke vergleichen. Es ist keine wesentliche Regelung, die jedoch sehr nervig werden kann. Diese Podcastfolge (zu den vorhergehenden) haben wir der Impressumspflicht gewidmet und festgestellt, dass wir zu dem Thema gut und gerne zwei Podcasts hätten machen können. Daher ist diese Folge rund 90min lang, aber wir sind noch in der Experimentierphase und da darf man auch die zeitlichen Grenzen austesten. Unser Ziel sind künftig 60 Minuten, außer die Zuhörer mögen es länger. Seit der Folge haben wir auch ein großartiges Intro für das wir uns bei Sounddesigner Sebastian Simmert bedanken. Zudem steht unser Podcast ab nun unter der Creative Commons BY-ND-Lizenz. Thema „Datenschützer unterliegen Facebook“ (04:55) – Die Datenschutzbehörde in Schleswig-Hostein untersagte Facebook den Nutzern eine Klarnamenpflicht aufzuzwingen und forderte ein Recht auf Pseudonyme. In der ersten Entscheidung war das Verwaltungsgericht S-H jedoch der Ansicht, dass das deutsche Datenschutzrecht für Facebook nicht anwendbar ist. Thema „Neue Google Bildersuche“ (06:45) – Wir sprechen über die Zweifel daran, ob Googles kommendes Update der Bildersuche urheberrechtlich zulässig ist und über die Aktion „Verteidige Dein Bild„. Thema „Ein Like muss kein Gefallen ausdrücken“ (10:20) – Das Landgericht Hamburg hat entscheiden, dass ein Like eine wertneutrale Äußerung ist (s. „Wegweisende Gerichtsentscheidung: Facebook-Like endlich entschärft?„). Unsere Ansichten zu dem Urteil gehen jedoch auseinander. Thema „Die Impressumspflicht“ (15:40) – Da die Impressumspflicht und vor allem die Abmahnungen bei Impressumsfehlern dank Facebook wieder sehr aktuell geworden sind, widmen wir den Hauptteil des Podcast den Fragen rund um dieses Thema. Dabei widmen wir uns auch den Social Media Profilen. Links zur Impressumspflicht stehen weiter unten. Wir freuen uns wieder über Kommentare, Themenvorschläge für die nächsten Folgen. Links zur Impressumspflicht Anbieterkennung.de mit Beispielsimpressen Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten von RA Schwenke bei Allfacebook.de Nach Abmahnungen bei Facebook – Impressumspflicht bei Google+, Twitter und Youtube erfüllen hier im Blog Shocking: Impressumspflicht für Twitter-Profile? – In 4 Teilen, von Henning Krieg Impressumsfehler auf Fanseiten – Massenabmahner siegen vor Gericht von RA Schwenke bei Allfacebook Kommentar von RA Schwenke zur Entscheidung des LG Aschaffenburg in Kommunikation & Recht 11/2011 Abmahnung wegen Schleichwerbung und Impressumspflicht bei persönlichen Facebook-Profilen hier im Blog Keine Impressumspflicht für Wartungsseite, mit der keine konkreten Leistungen beworben werden – LG Düsseldorf, 15.12.2010 – 12 O 312/10 Impressumspflicht auch für im Aufbau befindliche Internetseiten – LG Aschaffenburg, 03.04.2012 – 2 HK O 14/12 eBook: zur Impressumspflicht für Internetpräsenzen von der it-recht Kanzlei Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer von RA Schwenke bei t3n.de Impressums-Generatoren: eRecht24, Impressums-Generator.de, Net & Law Datenschutz-Mustergenerator von RA Schwenke Der Beitrag Das Impressum – Rechtsbelehrung Folge 3 (Jura-Podcast mit der neuen Bildersuche, Likes und der Impressumspflicht) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Das Facebookgeschäft – Rechtsbelehrung Folge 2 (Jura-Podcast mit Vorschaubildern, Facebook-AGB & Klarnamen)
Nachdem unsere erste Podcast-Folge so positiv aufgenommen worden ist und über 2000 Zuhörer erreicht hat, bedanken wir uns mit der zweiten Folge. Wir haben sie „das Facecebookgeschäft“ genannt, weil wir darin über die Grundlagen von Facebook (und vergleichbaren sozialen Netzwerken) sprechen. Thema „Vorschaubilder, Sharing und Urheberrechtsverletzungen“ (02:45) – Es geht um die Abmahnung, die wegen eines beim Nutzen der Teilen-Funktion automatisch erstellten Vorschaubildes ausgesprochen wurde. Wir klären auf, warum es sich dabei um Urheberrechtsverstöße handelt und wer mit negativen Folgen zu rechnen hat Thema „Wirksamkeit der AGB sozialer Netzwerke“ (26:30) – Vor jeder Registrierung in sozialen Netzwerken, muss man deren AGB akzeptieren. Darin lassen sich die Anbieter auch Rechte an den Inhalten der Nutzer einräumen. Zuletzt fiel damit die Plattform Instagram negativ auf und scheint anscheinend deswegen Nutzer zu verlieren. Wir erläutern, ob die Netzwerke tatsächlich unsere Bilder und Daten verkaufen wollen und können, ob man sich als Nutzer dagegen wehren kann und warum dieses Prinzip an sich nicht verwerflich ist. Thema „Klarnamenpflicht bei Facebook“ (46:00) – Facebook verbietet den Nutzern die Verwendung von Pseudonym. Das wiederum findet der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig und hat eine Verbotsverfügung gegen Facebook erlassen. Ob diese zu Recht erfolgt kann man sich streiten. Auch wir haben da unterschiedliche Ansichten. Ein Blick auf unseren Aufnahmeplatz in thematisch passenden Farben. Wir freuen uns wieder über Kommentare, Themenvorschläge für die nächsten Folgen, die wir gerne monatlich aufzeichnen möchten. Links zum Podcast Beitrag zu dieser Podcastfolge im Blog von Marcus Richter. Zum Thema Vorschaubilder und Abmahnungen Nun ist es soweit: Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebooks Teilen-Funktion hier im Blog – Bitte auch die anderen Rechtsansichten in den Kommentaren beachten Einbindung des Like-Buttons & Urheberrecht: Haftung auch für Websitebetreiber? hier im Blog Bericht des Kollegen Weiß von der Abmahnung wegen eines Vorschaubildes “Update: Abmahnung wegen Vorschaubildern auf Facebook – BGH-Entscheidung “Thumbnail” wegen OpenGraph-Funktion doch grundsätzlich vergleichbar” von RAin Diercks Social Media Sharing Policy – Richtlinien für mehr Rechtssicherheit beim Teilen auf Facebook , Google+ & Co vom RA Ulbricht mit einer praktischen „Sharing-Ampel“ Zum Thema Wirksamkeit der AGB sozialer Netzwerke Bewertung der Änderungen der Instagram AGB aus urheber- und datenschutzrechtlicher Sicht – Ein Skandal… oder doch nicht ?! von RA Ulbricht Nach Protesten gegen die Pläne der Facebook-Tochter – Instagram will doch keine Nutzer-Fotos verkaufen von von Florian Wagenknecht, Niklas Haberkamm, LL.M. oec. bei Legal Tribune Online Was versteckt sich im Maul des geschenkten Gauls? Ein paar Gedanken zu AGB von Online Plattformen von RAin Claudia Keller bei mcschindler.com Was passiert mit meinen Bildrechten auf Facebook? bei Schwindt-PR Facebook-Hoax:Widerspruch gegen AGB durch Facebook-Eintrag – möglich, sinnvoll? von RA Lampmann Zum Thema Klarnamenpflicht bei Facebook Datenschützer verbieten Facebook die Klarnamenpflicht – Auch deutsche Communityanbieter in Gefahr? Hier im Blog Pressemitteilung des UDL nebst den Verbotsverfüpgungen im Wortlaut Datenschützer kämpfen gegen Klarnamen – Als bulgarische Schönheit bei Facebook von Prof. Hoeren bei Legal Tribune Online Klarnamen bei Facebook: Müssen Soziale Netze Pseudonyme erlauben? von RA Ferner Der Beitrag Das Facebookgeschäft – Rechtsbelehrung Folge 2 (Jura-Podcast mit Vorschaubildern, Facebook-AGB & Klarnamen) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung Folge 1 (Jura-Podcast)
Ich bin aufgeregt. Die erste Podcastfolge, ohne dass ich weiß, ob es weitere geben wird. Ich mag die Folge sehr, aber ich mag auch das Recht und könnte ohnehin stundenlang darüber reden. Nur gut, dass ich mit Marcus Richter (Twitter, Marcus‘ Blogbeitrag zum Podcast) einen erfahrenen Radiojournalisten an meiner Seite hatte, der durch die Diskussion geführt und meine Nervosität gut aufgefangen hat. Nachdem ich letztes Weihnachten im Studio Schokoriegel bekommen habe, konnte ich zu der Podcastidee nicht mehr nein sagen…. mit einer leichten zeitlichen Verzögerung. Thema des Podcasts: In dieser Folge geht es um die Abmahnungen der Agentur hgm-press durch die Kanzlei activeLaw, welche derzeit die Blogger in mit hohen Schadensersatzsummen in Atem halten. Wir sprechen darüber, wie man Rechte an Bildern übertragen kann, wer wen abmahnen darf und ob eine „Fair Use„-Regelung nach amerikanischem Vorbild helfen würde. Die Idee zu dem Podcast kam auch von Marcus und nicht von mir. Nachdem wir beide in der Sendung Trackback ca. ein dutzend Radio-Interviews geführt haben, fand er, dass wir auch mal podcasten könnten. Dabei muss man sagen, dass Marcus mit den Podcasts „Angespielt„, „Die Wahrheit“ und „Der Weisheit“ ein Profi ist. Trotzdem kann man mir die Aufregung, glaube ich, noch recht gut anhören. Als ich diese Folge gehört habe, dachte ich mir „anderthalb Jahre in Neuseeland gelebt, dort Recht studiert, aber nicht ‚law‘ aussprechen können„. Von den verschluckten Worten und Ähs mal abgesehen. Aber trotzdem, es hat mir sehr viel Spaß gemacht, ich höre es selbst gerne und ich hoffe Ihnen gefällt es auch. Unser Anspruch ist es nicht allzu juristisch zu werden, aber dennoch tiefere Einblicke ins Recht zu bieten. Wenn ich Vorbilder nennen darf, dann sind es auf jeden Fall Rechtsanwalt Stephan Dirks und Rechtsanwalt Henry Krasemann, auf deren Jurafunk-Folgen ich mich immer freue. Der Titel „Rechtsbelehrung“ kam übrigens ganz spontan kurz vor der Aufnahme auf und bleib bei uns hängen. Wir beide hoffen, er tut es auch bei Ihnen und wir wünschen viel Spaß bei der Folge Nr.1. Ob es weitere gibt und wie sie sich anhören werden, hängt ganz von Ihnen ab. Sagen Sie uns Ihre Meinung, was Sie gut fanden, was sie besser gefunden hätten und welche Themen Sie gerne in den nächsten Folgen hören würden. Viel Spaß beim Zuhören! Links zum Podcast Strafanzeige gegen Abmahn-Agentur hgm Press Michel OHG und Abmahnanwälte activeLAW von MC Winkel Die Crux mit den Abmahnungen und wie es da weiter ging bei Mindsdelight Blog-Abmahnungen für Lego-„Kunst“ bei Nerdcore Die neue Abmahnwelle – Deutsche Blogger müssen zahlen von Marcel Wintatschek bei Amy & Pink Abmahnung – Autodino soll knapp 19.000 Euro für drei Bilder zahlen bei Autodino Abmahnung: Jetzt hat’s auch uns erwischt, Der Abmahnwahnsinn geht weiter und Aktueller Abmahnstand bei We like That Abmahnungen und der Tod der Bilderparade bei Langweiledich.net Hilfe, ich bin ein armer Blogger und alle anderen sind böse von Torsten Maue Bilder, Blogger und eine Morddrohung bei Spiegel Online Abmahngeschäft?! Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG bei Kotzendes Einhorn Ideen für eine zukünftige Regulierung kreativer Güter bei irights.info Die große FAQ zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung hier im Blog Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Anleitung mit Beispielen und Checkliste hier im Blog Der Beitrag Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung Folge 1 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.