
Auf geht-s-der Reha-Podcast!
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Ep 263Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 263 Ablehnung von Leistungen durch die Rentenversicherung!
Oft fragt man sich, warum Eingliederungsprozesse nicht klappen. Das liegt nicht zwingend an den Unfallopfern oder Erkrankten. Oft sind es Sozialversicherungsträger die den Integrationsprozess, aus welchen Gründen auch immer zum Ruhen bringen oder ganz unterbrechen. Kann ein Unfallopfer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben und stellt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne einer betrieblichen Umsetzung bedarf, es zunächst einmal einer Bedarfsermittlung des Sozialversicherungsträgers. Fraglich ist, wenn ein Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen und Begründung Leistungen zur beruflichen Rehabilitation ablehnt.

Ep 262Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 262 Aktiv werden kann sich lohnen!
Rehabilitationsmaßnahmen setzen eine Mitwirkung der Betroffenen voraus. Fehlt diese, dann muss geklärt werden, welche Ziele gemeinsam verfolgt werden können. Es gibt allerdings auch Menschen, die gerne mitmachen möchte, allerdings so bescheiden sind oder an andere denken, dass dadurch auch Rehabilitation gehemmt wird. Das wird dann fälschlicherweise als fehlende Mitwirkung interpretiert. Vielmehr handelt es sich hier um einschränkende Glaubenssätze, die derzeit keine günstige Lösung sind.

Ep 261Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 261 Neutral Bleiben!
Unfallfolgen können Kommunikation einschränken. Gerade wenn nach einem Schädel-Hirn-Trauma eine Wesensveränderung vorliegt, kann Kommunikation und Zusammenarbeit schwierig werden. Allerdings alleine die Entschuldigung in den Unfallfolgen für respektloses Verhalten gegenüber anderen zu suchen ist ein wenig zu einfach. Gerade dann, wenn der Reha-Manager den Eindruck gewinnen muss, dass am Reha-Prozess beteiligte Akteure pekuniäre Ziele verfolgen und nicht die Teilhabe und Rehabilitation im Vordergrund steht. Ist unter dieser Gemengelage die Neutralität nicht gewährleistet muss die Begleitung beendet werden.

Ep 260Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 260 Pflegeleistungen nach einem Arbeitsunfall
So ganz einfach ist das mit der Feststellung von Pflegeleistungen nicht. Bei den Berufsgenossenschaften benötigst du keinen Antrag. Die Berufsgenossenschaft muss von Amts wegen Pflege feststellen. Thorsten hat eine Frage zur Feststellung der Pflege gestellt. Er wird von der BG-Mitarbeiterin auf die Pflegekasse verwiesen. Zu vermuten ist, dass es dabei um die soziale Sicherung der Pflegeperson geht. Denn die Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse abgeführt. Thorsten hat Jörg leider nicht geschrieben, ob er nun Pflegeleistungen von der Berufsgenossenschaft erhält oder nicht. Deshalb kann die Frage von Thorsten auch nicht vollständig beantwortet werden.

Ep 259Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 259 Was ist eigentlich Teilhabe?
Teilhabe zu klären, bedeutet nicht, einfach irgendwelche Fragebögen abzuarbeiten. Denn Leben ist unterschiedlich. Und diese Unterschiede in verschiedenen Leben lassen sich nur begrenzt durch Listen erfassen. Wichtiger ist, wie sich denn Teilhabe vor dem Unfall gestaltet hat. Was war früher wichtig? Und was ist heute möglich? Ein Gespräch mit dem Unfallopfer und seinen Angehörigen kann hier helfen.

Ep 258Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 258 betriebliche Wiedereingliederung als Herausforderung
Wenn es um die berufliche Wiedereingliederung geht, steht die innerbetriebliche Reintegration als Erstes auf der Agenda. In vielen Fällen ist es trotz schwerer Unfallfolgen möglich, mit einer Arbeits- und Belastungserprobung viel zu erreichen. Dann ist nicht einmal das Finden eines neuen Arbeitsplatzes notwendig. Dies ist leider nicht immer der Fall. Und dann kann es kompliziert werden. Denn selbst in großen Unternehmen gibt es viele Beteiligte und somit viele verschiedene Zielsetzungen. Diese ergänzen sich leider nicht immer im Sinne des Unfallopfers. Dann wird die betriebliche Wiedereingliederung eine richtige Herausforderung für die/den Reha-Manger:in.

Ep 257Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 257 Zurück ins Leben!
Herr Krüger war schon Gast in der Sendung Nummer 236 des „Auf geht‘ s - der Reha-Podcast!“. Nur wie ist es mit Rehabilitation und Teilhabe weiter gegangen? Damals hörte sich alles noch so schön an. Nach der medizinischen Rehabilitation kommt der Abschluss der Prothesenversorgung und dann geht es einfach in die Arbeitswelt zurück. Da kommt es dann leider anders. Wie Herr Krüger das meistert, erfährst du in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“

Ep 256Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 256 Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. Teil 2
Kinder und Jugendliche mit einer erworbenen Hirnschädigung benötigen bundesweite Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung. Genau diese Standorterweiterung hat sich die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. als Ziel gesetzt. Das Wissen zum Thema „Schädelhirnverletzung“ mit seiner Vielschichtigkeit bei Kindern und Jugendlichen soll in allen Bereichen etabliert werden.

Ep 255Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 255 Kinderneurologie-Hilfe
Haben Kinder oder Jugendliche durch einen Unfall eine Hirnschädigung erworben, stehen diese und deren Familien oft vor großen Hürden und besonderen Alltagsproblemen. Die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. kümmert sich in diesen Fällen um Struktur und ein passendes Versorgungsmanagement, sowie eine verbesserte Lebensqualität. Die besondere Komplexität einer Hirnschädigung bei Kindern und Jugendlichen steht hierbei besonders im Mittelpunkt.

Ep 254Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 254 Standard führt nicht zwingend zur Teilhabe
Wichtig ist, was die Menschen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall wollen. Was ist für den betroffenen Menschen wirklich wichtig? Wer kann den Reha- und Teilhabeprozess unterstützen? Und was steht an Ressourcen zur Verfügung? Gerade dann, wenn es um die Rückkehr in das häusliche und berufliche Umfeld geht.

Ep 253Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 253 Mangelerscheinungen im Gesundheitssystem
Für Menschen nach schweren Erkrankung oder Unfällen wird es schwer, wieder ins Leben zurückzukommen, wenn sie nicht die notwendige Unterstützung haben. Teilhabe wird teilweise verwehrt, weil Heilbehandlung oder Hilfsmittelversorgung von den Für Menschen nach schweren Erkrankungen oder Unfällen wird es schwer, wieder ins Leben zurückzukommen, wenn sie nicht die notwendige Unterstützung haben. Teilhabe wird teilweise verwehrt, weil Heilbehandlung oder Hilfsmittelversorgung von den Sozialversicherungsträgern abgelehnt wird. Dies bedeutet für die Betroffenen Unsicherheit und Zukunftsängste. Notwendig ist ein Überdenken der Strategien zum Beispiel bei den gesetzlichen Krankenkassen, die nur das Notwendigste an Leistungen erbringen.

Ep 252Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 252 Neutralität im Reha-Management!
Neutralität bedeutet, Flagge zu zeigen und sich nicht den Wünschen einer Partei im Personenschadenmanagement unterzuordnen. Versucht eine Anwältin oder ein Anwalt Einfluss auf seine schadensrechtlichen Belange durch Beeinflussung des Reha-Managers zu nehmen, ist das Mandat sofort zu beenden.

Ep 251Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 251 Hilfe für Kinder nach Unfall
Sind Kinder nach einem Verkehrsunfall nicht durch eine Unfallkasse oder eine Haftpflichtversicherung abgesichert, können Eltern schnell an ihre Grenzen kommen. Allein die Erziehung der Geschwister sicherzustellen, während das kleine Unfallopfer in der Reha ist und die Begleitung der Eltern benötigt, ist eine große Hürde. Die Kinderunfallhilfe kümmert sich neben solchen Fällen auch um die Unfallverhütung. Die Verkehrserziehung steht dabei im Mittelpunkt.

Ep 250Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 250 Abfindung - eine mögliche Entschädigung
Abfindungen spielen im privaten Versicherungsrecht eine große Rolle. Im Schadensersatzrecht gibt es immer wieder die Frage der Abfindung im Ganzen oder in Teilen. Moritz Kerkmann ist Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht und Experte auf diesen Gebieten. Im Personenschadensmanagement geht es unter anderem um das Schmerzensgeld, den Verdienstschaden und den Haushaltsführungsschaden. Auch die Leistungen der privaten Unfallversicherung sind Themen in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“.

Ep 249Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 249 Wieder einmal eine zweite Meinung!
Immer wieder ist sie wichtig. Die zweite Meinung! Manchmal ist es auch eine dritte Meinung. Rehamanagement-Nord nimmt dabei auch die Geschädigten aus dem medizinischen Netzwerk am Wohnort. Grund ist, dass es dann neutralere medizinische Aussagen gibt. Wichtig ist dies, wenn Unfallfolgen nicht erkannt oder falsch behandelt werden.

Ep 248Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 248 Weaning –- Hilfe bei Entwöhnung von der Beatmung
In einer Wohngemeinschaft für beamtete Patienten hilft Kira Nordmann mit ihrem Team, Menschen wieder zurück ins Leben zu begleiten. Dazu gehört die notwendige Entwöhnung von der Beatmung. Diese ist unter medizinischen Gesichtspunkten schwierig. Gemeinsam mit dem Evangelischen Krankenhaus Oldenburg entsteht eine Wohngemeinschaft in direkter Nähe zum Evangelischen Krankenhaus Oldenburg.

Ep 247Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 247 Manchmal passt es nicht!
Unfallopfer dürfen nicht alles. Selbst dann, wenn nicht ein Sozialversicherungsträger die Reha bezahlt und die gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht gelten. Das gilt besonders für die Kommunikation mit den Therapeut*innen oder Mitpatient*innen. Als Reha-Manager führt man in einer solchen Situation nicht gerne solche Gespräche und sie sind trotzdem notwendig, um Reha- und Teilhabeziele noch zu erreichen.

Ep 246Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 246 Die richtige Traumatherapie selbst erkennen
Der Reha-Podcast soll Hilfen geben, Dinge selbst entscheiden zu können. Das ist gelebte Teilhabe. Was aber machen, wenn ich merke, dass einiges nach einem schweren Unfall anders ist und vielleicht nicht mehr klappt? Daraus resultieren viele Fragen, die Henning Kuhl aus Münster als Psychotherapeut dir heute beantwortet.

Ep 245Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 245 Auch Unfallopfer dürfen nicht alles
Unfallopfer dürfen nicht alles. Selbst dann, wenn nicht ein Sozialversicherungsträger die Reha bezahlt und die gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht gelten. Das gilt besonders für die Kommunikation mit den Therapeut*innen oder Mitpatient*innen. Als Reha-Manager führt man in einer solchen Situation nicht gerne solche Gespräche und sie sind trotzdem notwendig, um Reha- und Teilhabeziele noch zu erreichen.

Ep 244Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 244 Reha-Management ist keine Reha
Wünschenswert wäre es, wenn Anwältin/Anwalt ihre Mandantschaft informieren würde, was ein Reha-Management ist. Dann könnten Missverständnisse im Erstgespräch schon gleich vermieden werden. „Ich will aber nicht zur Reha nach Oldenburg!“ müsste dann kein Unfallopfer mehr im ersten Telefonat sagen. Und dann gibt es noch einen Grund. Nach dem Code of Conduct sollen sich Versicherung und Anwältin/Anwalt über die Reha-Ziele verständigen und diese vorgeben. Leider findet das in der Praxis nie statt. Das würde nämlich auch bedeuten, dass die Rechtsvertretung ihre Mandant*in informieren, worum es geht. Wie gesagt, dass findet in der Praxis nicht statt.

Ep 243Auf geht’s – der Reha-Podcast Folge 243 polizeiliche Unfallopferberatung
Die Polizei dein Freund und Helfer. Wie oft hören wir das. Und wie geht es uns im Straßenverkehr, wenn wir ein Polizeiauto sehen? Manch einen beschleicht ein komisches Gefühl. Dabei hilft die Polizei auch an Stellen, an denen wir es gar nicht denken. Heike Berding ist Polizeikommissarin in Lingen und hilft Unfallopfern mit Beratung. Ihr geht es darum, schnell die richtige Hilfe passgenau zu organisieren.

Ep 242Auf geht's - der Reha-Podcast! 242 Sommerpausenwiederholung Hilfe für ältere Dame nach Schädelhirntrauma
Mit einem langen Atem in der neurologischen Rehabilitation kann viel erreicht werden. Eine ältere Dame wurde nach ihrem Schädelhirntrauma in ein Altenpflegeheim "eingegliedert". Ohne neurologisch ausgerichtete Therapien und ohne Ziele. Mit der Betroffenen und der Familie kann das schnell geändert werden. Und dann geht es mit großen Schritten in Richtung selbständiges Leben.

Ep 241Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 241 In der Gruppe bist du stark! (Wiederholung)
Kontakt zu Gleichgesinnten kann dir helfen, deine Probleme als Prothesenträger zu lösen. Gerade wenn es darum geht, wieder Lebensqualität zu finden und Bewegung ins Leben zu bekommen. Selbstbestimmung und Wiedererlangung von Mobilität ist neben vielen anderen Themen ein Inhalt der Selbsthilfegruppe „Prothesen in Bewegung“ in Friedeburg. Welches ist das richtige Hilfsmittel und wie kannst du wieder Gleichgewicht in dein Leben bekommen? Zu diesen Fragen nimmt Sven-Philipp Glomme im „Auf geht's – der Reha-Podcast!“ Stellung.

Ep 240Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 240 Prothesen in Bewegung Wiederholungssendung Sommerspause
Alles alleine zu machen macht auch keinen Spaß. Und dann vielleicht noch Informationen zu bekommen, wie du an die richtige Prothese oder Orthese kommst, kann Sinn machen. Was zahlten Kostenträger und wie musst du deinen Antrag gestalten, um Erfolg bei der Krankenkasse zu haben? Wie kannst du nach langer Inaktivität wieder körperlich aktiv werden? Prothesen in Bewegung ist eine Selbsthilfegruppe in Friedeburg, die dir helfen kann.

Ep 239Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 239 Schmerztherapie aus physiotherapeutischer Sicht
Schmerzen beeinflussen nach Unfällen nicht nur die Rehabilitation, sondern auch die Teilhabe. Ist das Schmerzempfinden so, das zum Beispiel anbei nicht mehr angefasst werden darf/kann, gehen auch Therapien ins Leere. Genau über einen solchen Fall erzählt Jean-Pierre Florenz von der Ortho-Reha-Vechta. Vor dem Erfolg der Behandlung steht allerdings eine einwöchige Diagnostik und dann folgend eine Reha-Maßnahme. Wie das genau geht, seht ihr in der aktuellen Sendung des Reha-Podcast.

Ep 238Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 238 Schmerzmodelle
Wenn es um Schmerzen geht, wird es im Reha-Management spannend. Besonders dann, wenn die Unfallfolgen über lange Schmerzen verursachen. Nach einem alten Schmerzmodell geht man immer von einem strukturellen Schaden aus. Also dem gebrochenen Bein oder Ähnlichem. Nur ist diese Denkweise noch zeitgemäß? Jean Pierre Florenz von der Ortho-Reha-Vechta erklärt in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ altes und neues Schmerzmodell. Und welche Auswirkungen diese auf die schmerzphysiologische Diagnostik haben. Konkret werden ausführliche Gespräche geführt, um zu klären, wie die/der Betroffene ihre/seine Schmerzen bewertet.

Ep 237Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 237 Wenn die Hände nicht mehr wollen
Handverletzungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Teilhabe. Wichtig ist zu schauen, wann der richtige Zeitpunkt ist, therapeutisch zu intervenieren. Sehnenverletzungen benötigen eine andere therapeutische Versorgung als Handwurzelknochenbrüche. Insbesondere Narbenverhältnisse können sich negativ auf die Beweglichkeit auswirken. Laura Ahlers aus der Ortho-Reha-Vechta erklärt in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ was für Betroffene zu beachten ist. Und wie sich Therapie gestalten kann. Da gibt es viele Möglichkeiten wieder die Hand einsetzen zu können.

Ep 236Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 236 Mit Mut zurück ins Leben!
Ziel im Reha-Management ist es Betroffene wieder zu befähigen, selbstbestimmt leben zu können. Herr Krüger hat nach einem Motorradunfall ein Bein verloren. Gemeinsam wird geplant, wie Herr Krüger sich seine Rückkehr ins Leben vorstellt. Stationen auf seinem Weg sind eine gute medizinische Rehabilitation und Prothesenversorgung. Mit der BG-Ambulanz Bremen wird ein Reha-Plan aufgestellt. Mit Mut und Disziplin schafft Herr Krüger in kurzer Zeit viel. Ein Baustein ist auch eine Intensiv-Reha in der Ortho-Reha-Vechta.

Ep 235Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 235 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eine Chance
Ein Mittel nach einem schweren Unfall in die Teilhabe am Arbeitsleben zurückzukommen, ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Frau Dr. Karin Kelle-Herfurth und Jörg Dommershausen beleuchten die Chancen, die im BEM stecken. Sie werden leider von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen nicht immer erkannt. Zum Beispiel Fachkräfte zu binden und genau hinzuschauen, welche Arbeitsformen krank machen oder Eingliederung verhindern, sind solche Möglichkeiten. Dazu gehört auch der ressourcenorientierte Blick. Defizitorientierte Sichtweisen helfen nicht Lösungen zu finden.

Ep 234Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 234 Hilfe für Unternehmer*Innen nach einem Unfall
Unternehmer*innen kommen nach einem schweren Unfall schnell an ihre Grenzen. Wie geht es mit dem Betrieb weiter? Schaffen die Mitarbeiter alles ohne Führung? Was sagen die Kunden? Wie sieht meine Zukunft aus? Kann ich weiter machen? Was bringt mir eine Reha? Und wie entwickelt sich mein soziales Umfeld? Viele Fragen, die nicht nur für Unternehmer*Innen nach einem Unfall wichtig sind. Denn was ist, wenn die/der Unternehmer*in das Geschäft nicht mehr führen? Der Arbeitsplatz ist in Gefahr. Dr. Karin Kelle-Herfurth hat sich auf die Wiedererlangung und Erhaltung der Gesundheit von Unternehmer*Innen spezialisiert. Ihre langjährigen Erfahrungen als Fachärztin in der Rehabilitation und als Gesundheitsökonomin in der persönlichen und betrieblichen Organisation sind für Unternehmer*Innen eine Chance, sich an eine Bestandsaufnahme zu wagen.

Ep 233Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 233 Folgen von Sprachbarrieren
Im öfter kommt es vor, dass Kostenträger aus der Sozialversicherung ihren Pflichten nicht nachkommen. Sei es bei der Gewährung von Geldleistungen oder bei der Heilbehandlung. Von der Teilhabe am Arbeitsleben wollen wir mal nicht sprechen. Kommt dann noch eine Sprachbarriere hinzu, wird die Sache nicht leichter. Dann kommen Missverständnisse auf, oder sind es vielleicht keine Missverständnisse. Rehamanagement-Oldenburg geht zielorientiert vor und hilft einem Unfallopfer. Dabei gilt es auch Glaubenssätze über Bord zu werfen.

Ep 232Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 232 Krankengeldende nach Telefonanruf
Rehamanagement-Oldenburg kommt beim Reha-Management immer auch wieder mit fraglichen Vorgehen von gesetzlichen Sozialversicherungsträgern ins Kontakt. In der Regel geht es um die Verhinderung von Leistungen. Manchmal erscheint es, dass die Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen bei Unfallopfern ausgenutzt wird. Und KrankenkassenmitarbeiterInnen sind, wie ein aktueller Fall, zeigt beratungsresistent. Und dann muss auf einmal zugegeben werden, dass Krankengeld doch weitergezahlt wird.

Ep 231Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 231 Mit der Ausbildereignung den Arbeitsplatz sichern
Sich beruflich neu zu orientieren macht oft innerbetrieblich viel Sinn. Du verlierst Anwartschaftszeiten zum Beispiel nicht. Und du darfst mit den KollegInnen weiter zusammen arbeiten. Noch besser wird es, wenn du deine innerbetriebliche Attraktivität oder sogar die auf dem Arbeitsmarkt verbessern kannst. Die berufliche Zukunft lässt sich gut durch die Ausbildereignung gestalten. Dafür ist eine IHK- oder HWK-Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung notwendig. Die AdA Oldenburg bietet dir eine solche Möglichkeit.

Ep 230Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 230 Berufschancen im Bewachungsgewerbe
Willst du nach einem Unfall den qualifizierten Wiedereinstieg in das Berufsleben finden, bietet dir die Wach- und Sicherheitsbranche eine Möglichkeit. Sie ist nicht gerade gut gelitten in der Wirtschaft. Aber zu Unrecht. Mit der anerkannten Qualifikation „Sachkundeprüfung nach §34a GewO“ hast du wieder Arbeitsmarktchancen. Die Prüfung legst du nach einem Lehrgang vor der IHK ab. Aber Achtung. Wenn du dich einlässt, kommt viel Schulstoff auf dich zu und eine anspruchsvolle Prüfung.

Ep 229Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 229 neue Gesetze in der Rehabilitation
Jahreswechsel haben immer neue Vorschriften und Vorhaben im Gepäck. Für Unfallopfer kann dies positiv oder negativ sein. Änderungen gibt es beim Beförderungsgeld. Dein Eigenanteil ist gestiegen. Die Behindertenpauschale im Steuerrecht wurde erhöht. Eine Grundrente wird eingeführt und lässt auf sich warten. Die elektronische Patientenakte wird beworben. So weit so gut. Wenn da nicht der Datenschutz wäre.

Ep 228Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 228 Anmerkungen zum Jahresanfang
Die Sache mit dem Jahreswechsel und den guten Vorsätzen ist ja schon ein alter Hut. Veränderungen lassen sich nur mit langfristigen und realistischen Zielen einleiten. Jörg Dommershausen beantwortet in der aktuellen Sendung des Reha-Podcasts Fragen der Zuschauer*innen und Hörer*innen. Dazu gehört auch eine Frage zum Grad der Behinderung. Hierzu und zum Euroschlüssel für Behindertentoiletten gibt es ganz konkrete Informationen.

Ep 227Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 227 Fahreignung nach Unfall nachweisen
Geht es um deine Mobilität, dann geht es bei der Fahrerlaubnis auch um deine persönlichen Eignungen. Diese können nach einem Unfall verändert sein. Zum Beispiel wenn die Reaktionsfähigkeit nicht mehr so ist, wie notwendig. Dann gefährdest du dich und Andere. Grund kann zum Beispiel ein schweres Schädelhirntrauma sein. Mit den Ergebnissen einer verkehrsmedizinischen oder verkehrspsychologischen Begutachtung kannst du solche Probleme erkennen und notfalls auch therapieren lassen.

Ep 226Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 226 angstfrei Auto fahren
Nach einem Unfall mit einem Fahrzeug, kann es schwierig sein, den Schritt zum Fahren erneut zu wagen. Wer nach einem Unfall Angst hat, sich wieder hinters Steuer zu setzen, braucht eine gute Begleitung. In dieser Folge erzählt uns Jürgen Schuurman von der Fahrschule Arnold in Rheine, wie er Unfallopfer auf ihrem Weg zum angstfreien Fahren begleitet.

Ep 225Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 225 Wohngemeinschaft als Teilhabechance
Von der Klinik nach Hause zu kommen ist für Reha-Management, Angehörige, gesetzliche Betreuer und Kostenträger für schwerstbetroffene Unfallopfer eine Herausforderung. Dies liegt teilweise an fehlenden baulichen Voraussetzungen, um Wohnen oder Intensivpflege möglich zu machen. Dass es dabei auch um ein geeignetes und gutes Pflegeteam geht, besprachen wir mit Kira Nordmann vom Oldenburger Intensivpflegedienst IMMERDA schon in der letzten Sendung des "Auf geht's - der Reha-Podcast!". Gerade in der Intensivpflege geht es auch um Themen wie Beatmung, Atemtherapie und Tod. Und natürlich auch um die Frage, wie und welche Teilhabe möglich ist, umso viel Lebensqualität wie möglich zu schaffen. Gerade dann, wenn eine Rückkehr in das häusliche Umfeld zeitlich befristet oder dauerhaft unmöglich ist, müssen Lösungen gefunden werden. Kira Nordmann hat mit ihrem Team Wohngemeinschaften in Oldenburg, Wilhelmshaven und Rastede für das Klientel der Intensivpflegebedürftigen mit Beatmung und/oder Tracheostoma gegründet. Weitere Wohngemeinschaften in Lingen und Oldenburg sind in Planung. Dabei ist, was die Intensivpflege betrifft, eine Fokussierung allein auf IMMERDA nicht gegeben. Die Wohngemeinschaftsbeiräte bestimmen selbst, was in ihren Gemeinschaften passiert und wer zum Beispiel die Pflege sicherstellt.

Ep 224Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 224 Was tun, wenn der Pflegedienst nicht mehr will?
Schwerstbetroffene Unfallopfer und deren Angehörige kommen schnell in eine Notsituation. Nämlich dann, wenn das behandelnde Krankenhaus sagt, dass die stationäre Behandlung noch wegen des Erreichens der Reha-Ziele dauern soll. Und dann ganz plötzlich steht die Entlassung an. Pflegeheime sind dann eine „Zwischenstation“. Dies sicherlich keine günstige Lösung. Es entsteht auf einmal Druck für alle Beteiligten. Auch für den Kostenträger. Denn dieser muss auf der einen Seite eine gute Versorgung sicherstellen. Und auf der anderen Seite ist dann die Wirtschaftlichkeit zu sehen. Und dann gibt es in dieser Situation Pflegeunternehmen, die dies ausnutzen. Sie versprechen schnelle Pflegelösungen zu Dumping-Preisen. Das Pflegeproblem scheint für alle Beteiligten gelöst zu sein. Die Situation ändert sich dann oft schnell. Ganz plötzlich werden die Dumpingpreise zu Höchstpreisen. Und es geht irgendwie auch um die Erpressung von zu pflegenden, Angehörigen und Kostenträgern. Sie sehen sich einem neuen Problem gegenüber. Werden die Höchstpreise nicht gezahlt, wird die Pflegeversorgung vom Pflegeunternehmen sofort eingestellt. Kira Nordmann vom Oldenburger Intensivpflegedienst IMMERDA kennt diese Situation bei der Übernahme solcher „Pflegeprojekte“. „Die Pflegelandschaft ist so aufgestellt, dass wir einen Fachkräftemangel in allen Bereichen haben!“, erklärt Kira Nordmann. Ihr Rat ist, schon zu Beginn einer Pflegeversorgung kritisch zu sein, wenn neben den Dumping-Preisen auch versprechen zu einer unkomplizierten und raschen Pflege, insbesondere bei Intensivpflegefällen, gemacht werden. Dies ist bezogen auf eine gute Pflegeversorgung gar nicht möglich. Das richtige Team aufzustellen benötigt Zeit. Gerade wegen des oben erwähnten Fachkräftemangels.

Ep 223Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 223 Mit der Trauer umgehen lernen
EVielleicht hast du das schon mal selbst erlebt. In deinem Ort hörst du das jemand seinen geliebten Angehörigen beim Unfall verloren hat. Und dann ganz plötzlich triffst du genau diesen Angehörigen beim Einkaufen. Kennst du dieses komische Gefühl nicht zu wissen, was jetzt gesagt werden darf oder kann? Vielleicht hast du auch schon einmal ein Familienmitglied verloren. Wie war das dann mit deiner Trauer? Hattest du jemanden, mit dem du sprechen konntest? Bei den Hinterbliebenen von Unfallopfern spielen viele Fragen in der Trauer eine Rolle. „Warum“, die Frage der „Schuld“ und aufkommende Wut und Ohnmacht können „Trauerthemen“ sein. Psychologische Hilfen sind eines der Hilfsmittel sein, die helfen können. Aber oftmals ist dies nicht der Fall, weil erhebliche Wartezeiten für einen Termin in der Psychotherapie vorherrschen. Anja Thorns widmet sich dem Thema Trauer als Trauergefährtin auf vielen Ebenen und seit Jahren. Sie bietet Einzelgespräche, moderierte Gruppengespräche und bietet Vorträge genau zu diesem Thema an. „Mit der Trauer leben lernen“ ist ihr Motto. Denn oft kommt die Trauer überraschend und man hat Trauer vielleicht noch gar nicht erlebt. „Wann bin ich wieder normal?“ oder „Hört die Trauer irgendwann auf?“ Sind nur zwei Fragen, die eine Rolle spielen können, neben denen in die wir oben ansprachen.

Ep 222Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 222 Gedanke zur Teilhabe
Wie ist das eigentlich mit der Teilhabe? Vor kurzem kam die Frage nach der Teilhabe in einem Erstgespräch, was das denn mit der Teilhabe so auf sich hat. Und auch in einem meiner Workshops kam die Diskussion auf, wann wir von Teilhabe sprechen. Bedeutet Teilhabe nur die Abwesenheit von Möglichkeiten, etwas in Anspruch zu nehmen? Und was hat das dann wieder mit dem Sozialgesetzbuch IX zu tun? Gibt es eine Definition, wenn wir das Thema Teilhabe ansprechen und welche Bereiche werden abgedeckt? Hat es immer etwas mit der Abwesenheit von Fähigkeiten zu tun? Also viele Fragen zum Thema. Diese können natürlich nicht alle in einer Sendung des „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“ besprochen werden. Dass die Teilhabe eine Auswirkung auf deinen Grad der Behinderung (GdB) hat, besprachen wir schon in der letzten Sendung. Der GdB bemisst die Einschränkungen an der Teilhabe. Durch die Festlegung des GdB kannst du als Mensch mit Behinderung Ausgleiche erhalten. Das kann dein Schulleben, Arbeitsleben und soziales Leben betreffen. Chance zur Selbstbestimmung? Und welche Möglichkeiten ergeben sich für dich dann ganz konkret? Im SGB IX hilft uns da die Einleitungsvorschrift des § 1 SGB IX. Ja ich weiß, Gesetzestexte sind jedermanns Sache. Da geht es um Begriffe wie „Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“. Und wie sieht das dann konkret in der Praxis aus? Welche Chancen hat man, wenn ich betroffen bin, meine Selbstbestimmung wahrzunehmen? Dass das nicht ganz so einfach ist, hast du dir schon sicher gedacht. Vielleicht weil du es selbst schon erlebt hast, dass du Vorstellungen von deiner Rehabilitation und Teilhabe hattest und dann an den Sozialleistungsträgern gescheitert bist. Wunsch- und Wahlrecht? Wie gesagt, wir können nicht den ganzen Komplex besprechen. Nur wie ist denn das mit dem Wunsch und Wahlrecht, das im SGB IX unter § 8 steht. Wunsch und Wahlrecht hört sich so schön an. Ich habe ein Problem, suche mir die richtige Hilfe oder Reha-Einrichtung und dann geht es schon los. Der Schein trügt. Denn tatsächlich bestimmen die Kostenträger „nach deren Maßstäben“, was geleistet wird und was nicht. Das kann fatale Folgen haben. Ach ja, da gibt es doch noch die Teilhabeplanung. Real ist, dass diese trägerübergreifend nicht stattfindet. Das Schicksal von Hermann Pech Hermann Pech erlitt vor einigen Jahren als knapp Dreißigjähriger unverschuldet vor Hamburg auf der Autobahn A 1 ein schweres Schädelhirntrauma. Die Folgen waren verheerend. Empfohlen wurde eine Anschlussrehabilitation in einem Spezialzentrum, dass sich auch im Anschluss an die medizinische Rehabilitation um die berufliche Eingliederung bemüht. Und was hat die gesetzliche Krankenkasse forciert? Sie hat nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden. Herrmann Pech wurde in eine neurologische Reha-Einrichtung geschickt, die sich fast ausschließlich um ältere Menschen kümmert. Mit knapp dreißig Jahren war das in Bezug auf Kommunikation und Rehabilitation fatal. Herrmann Pech hat vier Monate Rehabilitationszeit verloren, die er später nicht mehr aufholen konnte. Das hat sich auf seine gesamte Teilhabe ausgewirkt. Dank des Engagements der gegnerischen Haftpflichtversicherung und unseres Beiratsvorsitzenden Rechtsanwalt Moritz Kerkmann konnte mit einer gezielten Maßnahme für Herrmann Pech Schlimmeres vermieden werden. Heute hilft Hermann Pech anderen Betroffenen zurück ins Leben zukommen. Er gründete eine Familie. Nur ins Arbeitsleben hat Hermann Pech es nicht mehr geschafft. Mehr zum Begriff der Teilhabe und zu einzelnen Themenfeldern findest du auf der Seite von „Einfach Teilhaben“. Was Teilhabe im Einzelnen betrifft, wird gut auf der Seite der Fürst Donnersmarck-Stiftung erklärt. https://www.fdst.de/aktuellesundpresse/imgespraech/wasbedeuteteigentlichteilhabe/ Wie geht’s weiter mit der Teilhabe? Und dann noch auf ein Wort zur weiteren E

Ep 221Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 221 Grad der Behinderung (GdB)
„Herr Dommershausen, ich habe nach einem schweren Unfall den Schwerbehindertenantrag gestellt. Das Amt hat das aber nicht anerkannt. Nur einen Grad der Behinderung von 20 will man mir geben ……“ erklärt mir mein Klient Herr Meier im Erstgespräch. Ja, das kann vorkommen. Als Betroffener sieht man sich anders als Behörden. Das ist ja auch klar! Jeden Tag verspürt man die Unfallfolgen und die Lebenseinschränkungen. Das passt dann nicht gefühlt immer zusammen. Dabei werden einige Dinge oft miteinander verbunden, die gar nicht zusammengehören. Und jede Feststellung des GdB muss richtig sein. Ganz konkret bei Herrn Meier wurden viele Unfallfolgen gar nicht berücksichtigt. Mein Rat an Herrn Meier: „Gehen Sie zum Sozialverband VdK, der kann sie rechtlich beraten!“ Im Fall von Herrn Meier ergab das Widerspruchsverfahren dann einen GdB von 60. Schlichtweg waren dem Landesamt für Soziales, viele Unfallfolgen und somit Fakten gar nicht bekannt gewesen. Dies führte dann zu einer höheren Einschätzung des GdB. Einschätzung des GdB ist nicht leicht Das mit dem GdB ist auch nicht ganz so einfach. Das Unfallopfer muss zunächst einmal eine Behinderung über 6 Monate haben. Um als Schwerbehinderter zu gelten, muss dann noch ein GdB von 50 vorliegen. Wie ein GdB einzuschätzen ist, dafür gibt es die sogenannten „Anhaltspunkte“. Aber Vorsicht. Eine Addition von einzelnen GdB-Werten ist unzulässig. Es geht vielmehr um die Auswirkungen der Gesamtbehinderung als „Gesamtwert“ bei der Teilhabe. Und dann sind da noch die Merkzeichen. Diese ermöglichen dir, soweit du die Voraussetzungen erfüllst, Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Ep 220Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 220 Autos nach Maß
In der letzten Sendung des „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“ habt ihr ja schon Bertus Kosock von der Firma Kirchhoff Mobility kennen gelernt. Wir besprachen die Möglichkeiten des Erwerbs oder der Erhaltung einer Fahrerlaubnis. Wichtig ist, vor eigenen Maßnahmen einen Antrag auf Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe bei einem Träger nach dem SGB IX zu stellen. Ist der Träger nicht zuständig, muss er deinen Antrag rechtzeitig an den zuständigen Träger weiterleiten. So jedenfalls die Rechtslage und die Theorie (§ 14 Abs. 1 SGB IX). Für dich kommt es darauf an, entweder am Leben in der Gemeinschaft oder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Das ist ja dein Ziel für die Gewährung einer Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung. Für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) bestehen eigene und konkrete Kraftfahrzeughilferichtlinien. https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/richtlinien_uvt/kfz.pdf In der heutigen Sendung „Autos nach Maß“ geht es um die möglichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Umbau von Fahrzeugen für Selbstfahrer und solche, die gefahren werden müssen (Passivfahrer). Im ersten Teil der Sendung geht es um die zuletzt genannte Gruppe. Bertus Kosock stellt Möglichkeiten des Heckeinstiegs vor. Dabei müssen am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen werden, die dann später fast nicht mehr sichtbar sind. Vorteil ist, dass die betroffene Person selbst in das Fahrzeug einfahren kann. Und dann geht es auch um die Selbstfahrer. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Ziel ist immer die Selbständigkeit zu erhalten. Das ist zum Beispiel mit einem Verladesystem für den Rollstuhl denkbar. In beiden Fällen sind viele Optionen denkbar. Sie müssen zum einen den Einschränkungen, den Vorgaben von Behörden und den Zusagen der Kostenträger entsprechen. Finanziert werden keine „Luxusführungen“. Diese kannst du zwar im Rahmen deines Wahlrechtes erwerben, „geschuldet“ wird allerdings nur Mobilität.

Ep 219Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 219 Wege zur Mobilität
EEs geht ganz schnell, dass du nach einem Unfall vor dem Problem stehst, wieder mobil zu werden. Es geht nicht nur um die Versorgung von Hilfsmitteln. Du musst vielleicht ja auch zur Arbeit kommen. Und alles kannst du auch nicht mit einem Rollator oder Rollstuhl erreichen. Die Lösung liegt darin, einen PKW zu fahren oder gefahren zu werden. Du kannst von verschiedenen Kostenträgern der Sozialversicherung Zuschüsse zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs bekommen. Und auch die behinderungsbedingten Umbaukosten können übernommen werden. Dies setzt allerdings erst einmal einen Antrag von dir voraus. Ohne deinen Antrag hast du keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe. Ein Fahrzeug zu führen heißt auch wieder eine Fahrschulung machen zu müssen. Wie muss ein Fahrzeug umgerüstet werden, ist eine Frage. Diese Fragen können durch eine Fahrprobe lösen. Dann gibt es auch noch die Notwendigkeit eines verkehrsmedizinischen Gutachtens. Immerhin musst du dich mit einigen Unterlagen mit der für dich zuständigen Führerscheinstelle in Verbindung setzen. Das ist einer der wichtigen Schritte, genauso wie die für dich richtige Fahrschule zu finden. Bertus Kosock von der Kirchhoff Mobility aus Bad Zwischenahn hat in der aktuellen Sendung unseres „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ einige Tipps für dich, wie du vorgehen kann. Auf der Seite von Kirchhoff Mobility findest du hier eine Liste mit geeigneten Fahrschulen.

Ep 218Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 218 Das Neuro-Netzwerk Weser-Ems
Im Januar 2015 kam die Arbeit ins Rollen, seit dem 14. November 2017 ist es endlich soweit: Das Neuro-Netzwerk Weser-Ems ist offiziell ein Verein. Herr Prof. Dr. Zieger hat sich mit Jörg Dommershausen zusammengesetzt und vom Netzwerk berichtet. Seine Arbeit in der Neurochirurgie und Frührehabilitation für Menschen mit Hirnschädigungen im Evangelischen Krankenhaus Oldenburg hat Herrn Prof. Dr. Zieger nicht nur zu einem Lehrauftrag an der Carl von Ossietzky Universität geführt, sondern hat ihn zudem auf die Gründung des Neuro-Netzwerks Weser-Ems vorbereitet. „Neuro“ bezieht sich dabei auf alle Betroffenen neurologischer Schädigungen, beispielsweise aufgrund von Schlaganfällen, Hirnschädigungen, neuro-muskulären Erkrankungen und Schädel-Hirn-Traumata. Über 120 Teilnehmer kann das Netzwerk bereits vorweisen. Darunter befinden sich verschiedene Fachkräfte wie Pädagogen, Ärzte, Psychologen, Anwälte, Fachverbände und Einrichtungen, aber auch interessierte Studenten und vor allem auch Betroffene und deren Angehörige. Jede dieser Personengruppen bringt eigene Anteile in die Arbeit des Netzwerks ein. Ziel ist zunächst eine Bestandsaufnahme über die Anzahl der Betroffenen von neurologischen Schädigungen. Beispielsweise konnte bereits herausgearbeitet werden, dass etwa 600 bis 1800 Menschen im Oldenburger Land betroffen sind und somit Bedarf an einer geeigneten Teilhabeleistung haben. Eben diese Teilhabeleistung soll durch das Netzwerk reibungslos und lückenlos erbracht werden: Die Fachkräfte erarbeiten effektive Inhalte und können aufgrund der verschiedenen Professionen vielfältige Sichtweisen mit einarbeiten, die Zusammenarbeit mit Juristen und Versicherungsvertretern ermöglicht eine angepasste Einzelfallarbeit. Die Betroffenen selbst bringen als Experten in eigener Sache zielgenaue Erkenntnisse ein und können sich gegenseitig unterstützen. Auch die Angehörigen tragen durch ihre emotionale Bindung einen wichtigen Teil zur Rehabilitation der Betroffenen bei. Dies legte Herr Prof. Dr. Zieger bereits 1994 in seiner Informationsbroschüre für Angehörige von Schädel-Hirn-Verletzten dar. Neben den Teilhabeleistungen ist auch die individuelle ambulante Nachsorge ein zentraler Aspekt des Neuro-Netzwerks. Diese wird durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Reha-Kliniken in der Region erarbeitet. Jörg Dommershausen macht auf bestehende Versorgungslücken aufmerksam. Gerade junge Betroffene, die das 18. Lebensjahr erreichen, stehen danach oftmals ohne weitere Unterstützung da. Auch hier möchte das Netzwerk ansetzen. Angesichts der rechtlichen Hintergründe ist die Neugründung eines MZEBs (Medizinischen Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung) derzeit schwierig, doch eine Verknüpfung ist durchaus denkbar. Im Rahmen des Entwicklungsmodells der neurologischen Rehabilitation entspricht die Wiedereingliederung im Rahmen des Berufs- und Soziallebens der Phase E, in die sich auch das Neuro-Netzwerk einordnen lässt. Über die Phase F als Langzeitbehandlung für schwerwiegende Fälle hat Auf geht’s – der Reha-Podcast bereits in Folge 146 berichtet. Große Barrieren für die Rehabilitation stellen oftmals unsachliche Gutachten und abgelehnte Kostenübernahmeanträge dar. Hier ist Sabrina aus Sendung 107 ein gutes Beispiel, wie man erfolgreich sein eigenständiges Leben wiederbekomme kann. Trotz solcher Barrieren. Das Neuro-Netzwerk setzt sich dafür ein, dass auch andere Betroffene die Chance bekommen, sich gegen diese Hindernisse durchzusetzen.

Ep 217Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 217 Ungeahnte Leistungen für Hinterbliebene und Autofahrer
EIn der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ hat Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer (DIVO) schon viele wertevolle Tipps zu möglichen Leistungen angesprochen. Im Gespräch nach der letzten Sendung berichtet Eduard Herwartz gegenüber Jörg Dommershausen, dass es noch viele Leistungen nach einem Unfall gegen eine gegnerische Haftpflichtversicherung gibt, die in der Bevölkerung kaum bekannt sind. Ganz konkret geht es um die Fahrerschutzversicherung. Sie ist, wenn man so will, die Vollkasko für den Fahrer des PKW. Verursacht dieser einen Unfall, bei dem nicht einmal eine Fremdbeteiligung vorliegen muss, kann ein Anspruch gegen die eigene Haftpflichtversicherung entstehen, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Und Achtung. Bist du nicht richtig beraten worden, kannst du dennoch Ansprüche haben. Wichtig ist hier das Beratungsprotokoll, dass du beim Abschluss deiner Versicherung unterschrieben hast. Eduard Herwartz erläutert, dass für einen geringen Beitrag hier ein guter Versicherungsschutz möglich ist. Es kommt bei der Leistung natürlich immer auf den Versicherungsvertrag an. Leistungen wie ein möglicher Verdienstschaden, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen oder eine Hinterbliebenenrente können enthalten sein. Die Fahrerschutzversicherung ist oft altersabhängig. Und dann ist da noch das Hinterbliebenengeld. Dies ist eine Leistung, die es noch nicht lange gibt. Insofern kann auf eine ständige Rechtsprechung noch nicht zurückgegriffen werden. So hat das Landgericht Tübingen in einer Entscheidung vom Mai 2019 der Witwe, jedem Kind und sogar dem Bruder des Verstorbenen Leistungen zugesprochen. Alle von Eduard Herwartz erwähnten Leistungen sind auch im Leitfaden der DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“ zu finden.

Ep 216Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 216 DIVO - Verkehrsunfallopferhilfe
Das Thema rechtzeitige Hilfe für Verkehrsunfallopfer ist ja ein roter Faden im „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“. Dabei geht es nicht nur allein um das Reha-Management und die Möglichkeiten einer Teilhabe. Anwältinnen und Anwälte können da schnell an ihre Grenzen kommen, weiß Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Unfallopfer (DIVO). Die DIVO ist Ansprechpartner für Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige. Herr Herwartz empfiehlt, sich gleich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Bei schweren Personenschäden sollte gleich im ersten Anschreiben an die Versicherung auch die Arbeit eines Reha-Dienstleisters angefordert werden. Nach Auffassung von Eduard Herwartz gehen viele Anwältinnen und Anwälte zu Unrecht davon aus, dass es beim Reha-Management um die Reduktion von Leistungen geht. Genau das Gegenteil ist der Fall. Integrationsprozesse können schnell eingeleitet werden. Eduard Herwartz hat in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“ auch viele Tipps zum Versicherungsschutz. Viele Leistungen werden nicht bei Kostenträgern beantragt, weil Falschberatungen oder auch Fehlinformationen hierzu führen. Beispielhaft berichtet Eduard Herwartz über die Unfälle von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr. Hier wird oft bei einem Verschulden des Kindes auf dessen Haftpflichtversicherung verwiesen. Dies ist bei einem Verkehrsunfall allerdings laut Eduard Herwartz nicht richtig. Viele Fragen werden auch im Leitfaden der DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“ beantwortet. Mehr hierzu mit Link zum Leitfaden in Sendung 202 des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“. Und dann hat sich ja noch etwas bei den Versicherungen getan. Auch dort wurde festgestellt, dass es Sinn macht, Unfallopfer und deren Angehörige schnell zu unterstützen. Dazu gibt es ein Projekt des Gesamtverbandes der Versicherungen (GDV). Mehr Informationen findest du im Gespräch mit Andreas Bretzler vom GDV.

Ep 215Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 215 Mit Bewegung und Mobilität zur Teilhabe
Begleitungsprozesse sind komplex, wenn Unfallopfer unter schwersten Folgen leiden. Mitbetroffenen sind auch die Angehörigen, die zwangsweise plötzlich eine neue Rolle übernehmen müssen. Die der Pflegekraft und der/des Gesundheitsmanagerin*s für ihr schwer verunfalltes Familienmitglied. Da geht es um den Kampf im Behördendschungel. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen haben ihre Vorstellungen von Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Und auch wenn es um das Krankengeld geht (Sendung 214 im "Auf geht's - der Reha-Podcast!") wird es schwierig. Vom richtigen Pflegegrad wollen wir nicht auch noch sprechen. Steht keine/keine Reha-Manager*in an der Seite geht es auch um die Organisation von Therapien, Mobilität, Hilfsmitteln und Wohnumfeldgestaltung, um nur einige zu erwähnen. Hier stellt sich natürlich die Frage, was genau die Teilhabe- und Versorgungsziele sind. Welche Therapien in welcher Kombination können denn das Beste bieten, um das Unfallopfer optimal zu versorgen? Und wie sieht es dann mit den pflegenden Familienangehörigen aus? Wie können sie für Ihren Gesundheitsschutz sorgen? Denn dieser ist notwendig, um die Strukturen für das schwerstbetroffene Unfallopfer zu erhalten. Elke Schlesselmann hat in ihrem Buch „Bewegung und Mobilitätsförderung“ ein Praxishandbuch mit vielen Expertinnen und Experten geschrieben, dass sich genau mit diesen Fragen beschäftigt. Wichtig ist das Zusammenspiel möglichst aller therapeutischer Professionen. Gerade hier hapert es in der Praxis. Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten nebeneinander zu verschiedenen Zeitpunkten. Abstimmung erfolgt oft nicht. Und das geht dann zulasten von (neuen) Möglichkeiten für das schwer betroffene Unfallopfer und die Angehörigen. „Bewegung und Mobilitätsförderung“ ist ein Ratgeber, der sich für Betroffene lohnt, die ihre Rehabilitation und Teilhabe selbst besser steuern möchten. Angehörige von Schwerstbetroffenen finden viele Tipps, wie sie Pflege und Teilhabe aktiv und optimaler gestalten können.

Ep 214Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 214 Wenn das Krankengeld zu Ende geht
Arbeitsunfähigkeit tritt bei einem schweren Unfall meistens sofort ein. Du erhältst deine Krankmeldung durch den behandelnden Arzt. Diese gibst du bei deinem Arbeitgeber und deiner gesetzlichen Krankenkasse ab. Sechs Wochen zahlt dein Chef deinen Lohn weiter. Dann tritt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Hier musst du einen Einkommensverlust hinnehmen. Bei schwereren Unfallfolgen länger andauern wird das Krankengeld im Prinzip 78 Wochen gezahlt. Soweit so gut. Allerdings sieht die Realität etwas anders aus. Krankengeldzahlungen sind enorme Belastungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Mit Tricks versuchen die Krankenkassen Ihre Mitglieder aus den Krankengeldbezug herauszubekommen. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei unter anderem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK). Aber nicht nur bei Krankenkassen wird es schwierig, sondern auch bei der Agentur für Arbeit. Bist du erkrankt, kannst deine letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben und meldest dich arbeitssuchend, kann es schwierig werden. Die Agentur für Arbeit versucht dann über ihren sozialmedizinischen Dienst „nachzuweisen“, dass du nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten kannst. Jörg Dommershausen begleitet den Fall eines Querschnittsgelähmten, dem es so ergangen ist und der jetzt „in der Luft hängt“. Richtig gestellte Anträge werden von der Agentur für Arbeit nicht akzeptiert. Eine Arbeitsfähigkeit soll unter 15 Stunden liegen, so der sozialmedizinische Dienst der Agentur für Arbeit. Tatsächlich wurde im Rahmen eines Praktikums allerdings schon eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden erreicht. Ein Einzelfall? Leider nein. In seinem Buch „Am Ende vom Krankengeld“ berichtet Christian Schultz vom Sozialverband über viele ähnlich gelagerte Fälle. In seinem Buch gibt Christian Schultz viele Tipps, wie du vorgehen kannst, wenn du betroffen bist.