
Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 244 Reha-Management ist keine Reha
Informationspflichten werden unterschiedlich ausgelegt. Rechtsanwält*innen informieren Unfallopfer nicht darüber, was Reha-Management wirklich bedeutet
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Show Notes
Wenn rehamanagement-Nord nach dem Code of Conduct eingesetzt wird, setzt dies eins voraus. Anwältin/Anwalt und Versicherung haben sich auf ein Reha-Ziel geeinigt. Das setzt grob gesagt voraus, dass die/der Anwältin/Anwalt sich einmal mit ihrer/ihrem Mandant*in ausgetauscht haben, was gerade Reha-Thema ist. Na ja, das was nach dem Code of Conduct gilt, nämlich Ziele vorzugeben, findet in der Realität nicht statt. Auch weil gerade Anwältinnen und Anwälte sich um dieses Thema nicht kümmern.
Und dann kommen natürlich Missverständnisse zustande. Nicht das erste mal höre, ich, ich will aber nicht in die Reha nach Oldenburg oder Alfhausen. Na gut, in Alfhausen gibt es nicht mal eine Reha.
Hätte die Rechtsvertretung einmal über das Reha-Management informiert, wüsste die/der neue Klient*in, dass es um die Optimierung der Reha auf dem Weg zur Teilhabe geht. Und nicht darum eine Reha-Maßnahme durchzuführen.
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