Show overview
PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat" has been publishing since 2020, and across the 6 years since has built a catalogue of 278 episodes. That works out to roughly 190 hours of audio in total. Releases follow a weekly cadence.
Episodes typically run thirty-five to sixty minutes — most land between 33 min and 46 min — and the run-time is fairly consistent across the catalogue. None of the episodes are flagged explicit by the publisher. It is catalogued as a DE-language News show.
The show is actively publishing — the most recent episode landed 1 weeks ago, with 24 episodes already out so far this year. Published by Prof. Niko Härting.
From the publisher
„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.
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Ep 266Follow the Rechtsstaat Folge 166
Zunächst sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Marco Buschmann ab Minute (00:55) über den Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Porno-Deepfakes. Bestehen hier Strafbarkeitslücken, die es zu schließen gilt? Anlässlich dieser Debatte thematisieren Dr.- Buschmann und Prof. Härting ab Minute (6:48) die Gefahren von strafschärfenden Eingriffen in die Strafrechtssystematik. Anschließend betrachten die beiden ab Minute (16:32) den § 188 StGB, welcher die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt und thematisieren in diesem Kontext die Meinungsfreiheit: Ab Minute (44:10) wird eine Entscheidung des OLG Hamm vom 10. Februar 2026 (Az. 5 ORs 94/25) behandelt, mit der ein Urteil des AG Hattingen aufgehoben wurde. In dem Ausgangsverfahren war der Angeklagte wegen der Äußerung „Geh putzen“ gegenüber einer Landtagsabgeordneten der Grünen verurteilt worden. Ab Minute (56:50) thematisieren Dr. Buschmann und Prof. Härting Berliner Entscheidungen zu Parolen im Rahmen von Demonstrationen zum Gaza-Krieg. Zum Schluss (1:07:41) geht es um die anstehende Reform des BND-Gesetzes: Warum ist es für den Rechtsstaat relevant, dass polizeiliche und geheimdienstliche Tätigkeit streng getrennt bleiben? Was sind überhaupt die Ursachen und die Motivation dafür, dass der BND weitergehende Befugnisse fordert?

Ep 265Follow the Rechtsstaat Folge 165
Im neuen Podcast spricht Carl Nowak mit Prof. Volker Römermann (Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann AG sowie Honorarprofessor an der Humboldt-Universität Berlin) über den Einsatz von KI-Tools in Anwaltskanzleien, die berufsrechtlichen Grenzen von Sprachmodellen und die Auswirkungen von KI auf die juristische Ausbildung und Wissenschaft. Ausgangspunkt des Gesprächs ist Prof. Römermanns Vortrag beim DAV-KI-Forum. Ab Minute (02:30) geht es zunächst um die Vereinbarkeit von KI-Tools mit dem Berufsrecht. Prof. Römermann berichtet über eine Gesetzesinitiative aus dem Bundesstaat New York, die den Einsatz von KI in der Rechtsbranche verbieten soll. Anschließend Minute (11:13) berichtet Herr Prof. Römermann über die konkrete Nutzung von Sprachmodellen in der anwaltlichen Praxis, insbesondere im Insolvenzverfahren. Ab Minute (16:32) richtet sich der Blick auf den Rechtsmarkt. Wenn sich anwaltliche Leistungen mithilfe von KI effizienter erbringen lassen, stellt sich die Frage, ob dies Auswirkungen auf die anwaltliche Vergütung haben wird. Zum Schluss Minute (29:52) richtet sich der Blick auf die Zukunft der juristischen Ausbildung und der Rechtswissenschaft. Wie müssen und werden sich Prüfungsformate verändern? Wird es in Zukunft überhaupt noch Kommentarliteratur geben?

Ep 264Follow the Rechtsstaat Folge 164
Zunächst sprechen Stefan und Niko ab Minute (00:56) über die BGH Entscheidung v. 5.2.2026, Az. III ZR 137/25 zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) bei dem der BGH erstmalig auf verfassungsrechtliche Probleme der Zulassungspflicht eingegangen ist. Warum neigen Gerichte dazu, Vorlagefragen eher dem EuGH als dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen? Anschließend thematisieren die beiden ab Minute (12:47) die Kontrolle der Nachrichtendienste. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hatte Einsicht in Unterlagen des BND verlangt. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts v. 4.6.2026 (Az. 6 A 2.24) erscheint die Effektivität der Kontrolle über den BND massiv eingeschränkt zu sein. Nun droht sogar, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte ihre Kontrollbefugnis gegenüber dem BND vollständig verliert. Ab Minute (23:57) wird eine weitere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 2026 (Az. 6 C 7.24) thematisiert, in der es um die datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen der Vorsorgeprogramme der DBK geht. Können Patienten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f Einladungen zu einer Rückenschule erhalten oder landet man im Art. 9 DSGVO? Zum Schluss (31:02) widmen sich Stefan und Niko der Meinungsfreiheit im Kontext der EU-Digitalgesetzgebung und sprechen anlässlich eines FAZ-Beitrags von Matthias Kettemann und Wolfgang Schulz über den Begriff der Zensur. Anschließend ist die Gefahr von Over- und Under-Blocking Thema. Problematisch ist dabei, dass der DSA großen Online-Plattformen bei der Sperrung von Beiträgen Entscheidungsmacht zuweist, obwohl das eigentliche Ziel der EU-Gesetzgebung eben in der Begrenzung des Einflusses großer Technologiekonzerne liegt bzw. liegen sollte.

Ep 263Follow the Rechtsstaat Folge 163
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht um die Meinungsfreiheit. Zunächst sprechen wir (01:02) über das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Im vergangenen Jahr hatte der BGH für erhebliche Unruhe gesorgt (Urt. v. 12.6.2025, Az. III ZR 109/24 7.8.2025); denn daraus leiteten manche ab, dass jede dieser Veranstaltungen eine Genehmigung nach dem FernUSG benötige. Jetzt stellt der BGH (Urt. v. 5.2.2026, Az. III ZR 137/25) klar: Das FernUSG ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass der Lehrende und der Lernende nur dann als räumlich getrennt anzusehen sind und das Gesetz nur dann Anwendung findet, wenn "keine synchrone Kommunikation" erfolgt. Na prima. Sodann geht es (12:26) um das neue Buch von Ronen Steinke, Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung. Ende Februar erschien „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“. Ihn beschäftigt die Frage, wieso die Zahl der verfolgten Äußerungsdelikte in Deutschland seit 2015 stetig steigt – unter anderem gibt es mit § 188 StGB ein neues Delikt der Politikerbeleidigung – und was das für unser demokratisches Gemeinwesen bedeutet. Schließlich geht es (35:40) um zwei stattgebende Beschlüsse des BVerfG vom 11. und 16.12.2025, die fachgerichtliche Annahme von Beleidigungen wegen sog. Schmähkritik wurden als Verletzung von Art. 5 GG eingestuft. So viel Meinungsfreiheit war selten – also doch kein Grund, sich von ihr zu verabschieden!

Ep 262Follow the Rechtsstaat Folge 162
Der Fall „Schabowski“ des OVG Münster wandert zum Bundesverwaltungsgericht! Das Verfahren dreht sich um den berühmten Sprechzettel von Günther Schabowski zur Pressekonferenz vom 9.11.1989. Von wem hatte das Haus der Geschichte diesen Zettel gekauft? Ein Journalist der BILD-Zeitung verklagte das Museum auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 5 GG. Das OVG Münster nahm einen solchen Anspruch an, unter Ablehnung und Orientierung an den Versagungsgründen des IFG und des Art. 86 DSGVO. Nun geht das Haus der Geschichte in Revision. Ab Minute (20:39) sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting über das Entschließungspapier der Datenschutzkonferenz zum P20-Datenhaus, einem Bund-Länder-Projekt zur IT-Infrastruktur der Polizei. In dem Papier wird insbesondere das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage der geplanten IT-Architektur bemängelt. Zum Schluss geht es ab Minute (30:13) um das KI-Tool Microsoft Copilot. Eigentlich dürfte Copilot auf keine als vertraulich gekennzeichneten Dateien zugreifen; ein solcher Zugriff fand dennoch statt. Stefan und Niko beleuchten die datenschutzrechtlichen Konsequenzen und landen schließlich beim Stichwort der digitalen Souveränität.

Ep 261Follow the Rechtsstaat Folge 161
Zunächst sprechen Dr. Stefan Brink und Carl Nowak ab Minute (01:41) über die vergeblichen Versuche einer Journalistin an die Kohl-Akten zu kommen, die im Besitz der Witwe Maike Kohl-Richter sind. Bedauerlicherweise ist es fast schon eine Gewohnheit in Deutschland, dass ausscheidende Regierungsmitglieder Akten nach Hause nehmen, statt diese an das Bundesarchiv zu übergeben. Lässt sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz eine Wiederbeschaffungspflicht von Behörden für ,,verlorene“ Akten ableiten? Anschließend (14:14) sprechen Stefan und Carl über eine Zunahme von Datenschutzeingaben von 2024 zu 2025 bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und beim niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten. Was könnten die Ursachen sein? Zum Abschluss ist ab Minute (30:00) eine EuGH-Entscheidung v. 29.1. C-291/24 zur Geldwäsche-Richtlinie der EU Thema. Hier ging es um die gesetzlichen Voraussetzungen im österreichischen Recht bezüglich der Verantwortlichkeit einer juristischen Person für Compliance Verstöße. Was hat diese Entscheidung wohl mit dem Datenschutz zau tun?
