
Das europäische Einheitspatentsystem
Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht.
Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
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Show Notes
In dieser Podcast-Folge diskutieren Lukas Fleischer und Gerd Hübscher über das neu geschaffene europäische Einheitspatentsystem, insbesondere dem Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht (UPC). Das Einheitspatentsystem ermöglicht es, ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) zu erhalten, das in allen am Einheitspatentsystem teilnehmenden Staaten gleichzeitig durchgesetzt oder für nichtig erklärt werden kann. Der Antrag auf einheitliche Wirkung muss innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung des Patents gestellt werden, wobei auch eine Übersetzung ins Englische oder eine andere Amtssprache der EU, wenn Englisch bereits Verfahrenssprache war, erforderlich ist.
Das Einheitspatent bietet Vorteile wie zentrale Jahresgebühren, die im Vergleich zur klassischen Validierung günstiger sind, den Wegfall der für die Validierung erforderlichen Vielzahl von Übersetzungen und die Möglichkeit einer zentralen Rechtsdurchsetzung durch das Einheitliche Patentgericht (UPC), welches sowohl zentral über die Verletzung als auch für die Nichtigkeit zuständig ist. Es gibt jedoch Einschränkungen: Nicht alle EU-Mitgliedstaaten nehmen teil, und das System gilt nur für EU-Staaten, jedoch steht den nicht teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten der Beitritt grundsätzlich frei. Klassische Validierungen bleiben für Länder außerhalb des Einheitspatentsystems die einzige Option.
Das Einheitspatentsystem hat jedoch auch auf klassisch validierte europäische Patente drastische Auswirkungen, da das Einheitliche Patentgericht automatisch auch für alles Nichtigkeitsverfahren für europäische Patente zuständig ist, sofern diese nicht durch einen sogenannten Opt-Out Antrag der Zuständigkeit des UPC entzogen wurden.
Zitierte Rechtsvorschriften, Artikel und Regeln: