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#776 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Rechtsverzögerung – Stocker erzwingt Ermittlungen gegen Hässig

#776 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Rechtsverzögerung – Stocker erzwingt Ermittlungen gegen Hässig

Obergericht rügt Untätigkeit der Staatsanwaltschaft und verlangt Tempo im Bankgeheimnisverfahren

Auf dem Weg als Anwält:in

March 18, 20269m 16s

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Show Notes

Obergericht rügt Untätigkeit der Staatsanwaltschaft und verlangt Tempo im Bankgeheimnisverfahren

In dieser Folge berichtet der Strafverteidiger Duri Bonin über die nächste Eskalationsstufe im Bankgeheimnis-Verfahren gegen Lukas Hässig: Beat Stocker erhebt eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung (die Behörde handelt zu langsam) – und bekommt vom Obergericht erneut Recht.

Nach dem obergerichtlichen „Marschbefehl“ aus dem Frühjahr 2024 hätte die Staatsanwaltschaft zügig weiterermitteln müssen. Stocker interveniert mehrfach: Er bestätigt seine Stellung als Privatkläger (betroffene Person mit Parteirechten), verlangt Akteneinsicht (Einsicht in die neuen Akten) und fragt nach dem Verfahrensstand. Über Monate bleibt vieles unbeantwortet oder vage. Erst am 15. Oktober 2024 eröffnet die Staatsanwaltschaft formell die Untersuchung gegen Hässig als beschuldigte Person wegen Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG (Weiteroffenbaren von Bankgeheimnissen durch Dritte).

Danach folgt erneut Stillstand: Ein Ermittlungsauftrag an die Kantonspolizei (inkl. Hausdurchsuchungsvorbereitung und Datenträgerauswertung) wird erst Anfang 2025 erteilt. Akteneinsicht wird mit Verweis auf den pendenten Auftrag verweigert. Stocker macht geltend, dass angesichts des Verjährungsrisikos (Tatzeit 2016) nicht jahrelang „gewartet“ werden dürfe – und erhebt im März 2025 Beschwerde wegen Rechtsverzögerung.

Das Obergericht hält fest, was im Strafprozess zentral ist: Unzulässige Verzögerung liegt vor, wenn ohne stichhaltige Gründe über längere Zeit keine Prozesshandlungen vorgenommen werden. Überlastung oder Organisation erklären vieles, rechtfertigen aber eine Rechtsverzögerung nicht. Ergebnis: Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Rechtsverzögerung wird ausdrücklich festgestellt, und die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, unverzüglich weiter zu ermitteln und das Verfahren ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen.

Darum geht es in dieser Episode

  • Was eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ist (zu langsame Verfahrensführung)
  • Welche Schritte Beat Stocker vor der Beschwerde unternimmt (Nachfragen, Akteneinsicht, Interventionen)
  • Warum das Obergericht die Verzögerungen als unzulässig qualifiziert
  • Welche Pflichten die Staatsanwaltschaft trotz Arbeitslast hat (Beschleunigungsgebot)
  • Das praktische Gewicht von Ermittlungsaufträgen, Hausdurchsuchung und Entsiegelung

In der nächsten Folge schauen wir an, ob es tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist – und was danach prozessual passiert (Sicherstellung, Siegelung/Entsiegelung, Auswertung der Datenträger, Zwangsmassnahmengericht).

Links zu diesem Podcast:

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Topics

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