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#774 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Bankgeheimnis und Stockers Beschwerden gegen Sistierung

#774 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Bankgeheimnis und Stockers Beschwerden gegen Sistierung

Verfahren gegen Unbekannt, Julius-Bär-Bericht und die Frage: Hässig als Beschuldigter?

Auf dem Weg als Anwält:in

March 16, 20267m 17s

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Show Notes

Verfahren gegen Unbekannt, Julius-Bär-Bericht und die Frage: Hässig als Beschuldigter?

In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, einen juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker. Es geht um das Strafverfahren wegen Bankgeheimnisverletzung (Art. 47 BankG) und zwei Sistierungen der Staatsanwaltschaft, gegen die Beat Stocker Beschwerde erhoben hat.

Was ist passiert? Der Journalist Lukas Hässig veröffentlichte 2016 auf Inside Paradeplatz eine Serie über Finanztransaktionen rund um Pierin Vincenz und Beat Stocker. Im Nachgang dazu eröffnete die Staatsanwaltschaft III Zürich im Herbst 2019 ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen möglicher Verletzung von Art. 47 BankG. Sie zog den internen Untersuchungsbericht der Bank Julius Bär bei (teilweise geschwärzt) und liess mehrere Personen als Auskunftspersonen befragen. Auch Lukas Hässig wurde als Auskunftsperson einvernommen.

Nach diesen Ermittlungen sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2021 (sie stoppte es, ohne es einzustellen). Beat Stocker führte dagegen Beschwerde – und bekam Recht: Das Obergericht als Beschwerdeinstanz hob die Sistierung ein Jahr später (2022) auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Staatsanwaltschaft zurück.

Nach einer weiteren Einvernahme von Lukas Hässig sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut. Beat Stocker erhob wiederum Beschwerde. Sein Ziel ist diesmal klar: Das Verfahren soll nicht mehr nur gegen Unbekannt laufen, sondern konkret gegen Lukas Hässig als beschuldigte Person.

Warum ist das spannend? Weil hier mehrere heikle Welten aufeinanderprallen:

  • Bankgeheimnisverletzung (Art. 47 BankG) im Umfeld der Causa Vincenz
  • Sistierungen von Strafverfahren und Beschwerden dagegen
  • Streitpunkt: Verfahren gegen Unbekannt oder Ausdehnung auf Hässig als Beschuldigten
  • Und im Hintergrund die Frage: Wie weit darf Strafverfolgung gehen, wenn es dabei faktisch um Quellen und Quellenschutz geht?

Damit ist der Seitenflügel gesetzt – in einer nächsten Folge wollen wir der Frage nachgehen, ob aus einem Verfahren gegen Unbekannt ein Verfahren gegen eine konkrete Person wurde.

Links zu diesem Podcast:

Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.

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