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#717 Mit Marc Jean-Richard ins Sumpfgebiet: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen (StPO 147)

#717 Mit Marc Jean-Richard ins Sumpfgebiet: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen (StPO 147)

Analyse der Rechtsprechung zu Art. 147 StPO

Auf dem Weg als Anwält:in

July 18, 202522m 35s

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Show Notes

Analyse der Rechtsprechung zu Art. 147 StPO

Diese Episode widmet sich dem Teilnahmerecht bei Einvernahmen nach Art. 147 StPO – ausgehend von einem ebenso präzisen wie wegweisenden Aufsatz von Marc Jean-Richard-dit-Bressel (ZStrR 1/2025, S. 49–85).

Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen Ergänzungseinvernahme (provisorische Verwertbarkeit) und Wiederholungseinvernahme (definitive Unverwertbarkeit). Gregi Münch und Duri Bonin diskutieren unter anderem:

  • Was unterscheidet eine Ergänzungs- von einer Wiederholungseinvernahme? Wann liegt lediglich provisorische Unverwertbarkeit vor? Wann ist eine Einvernahme absolut unverwertbar? Welche Anforderungen stellt das Bundesgericht an eine Wiederholung?
  • Wie steht es um die Praxis der Strafverfolgung? Wird das Teilnahmerecht systematisch unterlaufen? Besteht ein faktischer Freibrief für informelle Vorbefragungen? Was ist von der Formulierung zu halten: „Unverwertbare Einvernahmen können auf gesetzeskonforme Weise wiederholt werden“?
  • Was heisst das für die Verteidigung? Wann und wie beantragt man eine Wiederholung? Welche Strategie empfiehlt sich bei Aussagenverweigerung? Und was tun mit nicht konfrontierten, aber belastenden Aussagen?
  • Wie begegnet man systematischen Teilnahmerechtsverletzungen? Sind „verbrannte Zeugen“ zulässig? Welche Rolle spielt das Fair-Trial-Prinzip in der Argumentation gegen taktische Einvernahmen?

Ein Podcast für Verteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen – und alle, die die Teilnahmerechte durchdringen wollen. Auch am Strand.

Takeaways für die Praxis:

  • Teilnahmerecht heisst nicht Teilnahmegarantie: Früh intervenieren, klare Eingaben, Rechte durchsetzen.
  • Verfahrensstand früh klären: Wann beginnt die staatsanwaltschaftliche Untersuchung wirklich? Sorgfältig differenzieren: Zwischen polizeilicher Ermittlungsbefragung und delegierter Einvernahme.
  • Ergänzungsfragen stellen: Auch bei (teilweiser) Aussageverweigerung – Stille kann sonst gegen die Verteidigung ausgelegt werden.
  • Verfahrenstrennung kritisch prüfen – und rechtzeitig opponieren, um Teilnahmerechte zu sichern.

Lesetipp für den Sommer: Marc Jean-Richard-dit-Bressel: Das Teilnahmerecht bei Einvernahmen – Analyse der Rechtsprechung zu Art. 147 StPO, in: Zeitschrift für Strafrecht ZStrR 1/2025, S. 49–85.

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Topics

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