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#628 Kantonspolizei Basel-Stadt: Zwischen Recht und Unrecht

#628 Kantonspolizei Basel-Stadt: Zwischen Recht und Unrecht

Zeugnisverweigerungsrecht zum eigenen Schutz oder zum Schutz nahe stehender Personen (Art. 169 StPO)

Auf dem Weg als Anwält:in

August 9, 202413m 14s

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Show Notes

Zeugnisverweigerungsrecht zum eigenen Schutz oder zum Schutz nahe stehender Personen (Art. 169 StPO)

Prof. Markus Schefer hat eine unabhängige Untersuchung bei der Kantonspolizei Basel-Stadt durchgeführt, um die Vorwürfe von Fehlverhalten und Missmanagement zu überprüfen. Der Untersuchungsbericht stellt der Kantonspolizei Basel-Stadt ein vernichtendes Zeugnis aus. Eigentliches Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist aber Art. 169 StPO und damit das Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses Recht erlaubt es einer Person, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder eine nahestehende Person nicht straf- oder zivilrechtlich zu belasten. Das Gespräch zeigt die komplexen Abwägungen und Ausnahmen auf, die mit dem Zeugnisverweigerungsrecht verbunden sind. Es wird diskutiert, wie das Recht dem Schutz des Einzelnen dient und welche Herausforderungen sich gleichzeitig für die Strafverfolgung ergeben, insbesondere wenn es um den Schutz der persönlichen Integrität und die Interessenabwägung geht.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Links zu diesem Podcast:

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Topics

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