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#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen

#625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) - im Gespräch mit Prof. Marc Thommen

Analyse der Handlungsmöglichkeiten nach erfolgter Einsprache

Auf dem Weg als Anwält:in

July 26, 202417m 56s

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Show Notes

Analyse der Handlungsmöglichkeiten nach erfolgter Einsprache

Art. 355 StPO behandelt die Handlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft bei Einsprachen gegen Strafbefehle. Ihre Optionen sind: Festhalten am Strafbefehl (Abs. 3 lit. a), Einstellung des Verfahrens (Abs. 3 lit. b), Erlass eines neuen Strafbefehls (Abs. 3 lit. c) und Anklageerhebung beim erstinstanzlichen Gericht (Abs. 3 lit. d). Duri Bonin diskutiert mit Prof. Marc Thommen die dazu erhobenen Zahlen (Festhalten in 28% der Fälle, Einstellung in 10%, neuer Strafbefehl in 23%, Anklage in 3% und Rückzug der Einsprache in 36%). Warum steht die EMRK-Konformität des Strafbefehlsverfahrens in Frage und warum ist es diskutierbar, ob das, was das Bundesgericht im Urteil 6B_222/2022 ausführt, zutrifft?

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Topics

Duri BoninAnwaltStrafverteidigerMarc ThommenStPO 355EinspracheStrafbefehlStaatsanwaltschaft6B_222/2022Strafbefehlsverfahren