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#200 Solothurn am Rheinfall? (Art. 43- 55 StPO)

#200 Solothurn am Rheinfall? (Art. 43- 55 StPO)

Auf dem Weg als Anwält:in

August 6, 202117m 38s

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Show Notes

Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist die nationale Rechtshilfe: Als Grundsätze lässt sich festhalten, dass die Behörden zur Rechtshilfe verpflichtet sind (Art. 44 StPO) und zwar unentgeltlich (Art. 47 StPO). Durchgeführt werden kann die Rechtshilfe entweder direkt durch den "ersuchenden" Kanton im anderen Kanton (Art. 52 f. StPO - vorgängige oder nachträgliche Benachrichtigung) oder mittels Rechtshilfeersuchen an den "betroffenen" Kanton (Art. 49 ff. StPO - Rechtshilfe i.e.S.). Kurz streifen sie sodann noch das komplexe Thema der internationalen Rechtshilfe, welche im IRSG, bilateralen und multilateralen Staatsverträgen geregelt ist (Art. 54 f. StPO).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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