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Urteil zu Patientenverfügungen: „Diese Pflicht macht am Ende sehr einsam“
Episode 328

Urteil zu Patientenverfügungen: „Diese Pflicht macht am Ende sehr einsam“

DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer über Zwangsbehandlungen

ÄrzteTag · Thomas Pollmächer, Denis Nößler

August 4, 202123m 10s

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Show Notes

DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer über Zwangsbehandlungen

Menschen, bei denen eine psychiatrische Erkrankung zu schweren Verläufen führen kann, dürfen nicht zwangsbehandelt werden, wenn sie dem in einer Patientenverfügung widersprochen haben. Diese „Freiheit zur Krankheit“ hat jüngst das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Patienten im Maßregelvollzug betont. Karlsruhe setzt damit seine Rechtssprechung fort und stärkt erneut die Patientenautonomie.

Schafft dieses Urteil für Ärzte jetzt Rechtssicherheit und hilft es bei klinischen Entscheidungen? Darüber sprechen wir in dieser „ÄrzteTag“-Episode mit dem Psychiater Professor Thomas Pollmächer, dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Er spricht auch über Dilemmata, partizipative Entscheidungsfindung und Ärzte, die nur mehr zu „beratenden Bystandern“ werden.

Foto: Claudia Burger / DGPPN

Topics

PsychiatrieMaßregelvollzugZwangsbehandlungGrundgesetzMedizinethikPatientenverfügungNeuroleptikaVerfassungBundesverfassungsgericht