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Das Menschenrecht (I): Rechtfertigung bürgerlicher Herrschaft mit der "Natur" der Beherrschten

Das Menschenrecht (I): Rechtfertigung bürgerlicher Herrschaft mit der "Natur" der Beherrschten

Argument und Diskussion zu aktuellen politischen Themen · [email protected]

June 20, 20132h 12m

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Show Notes

<p>Teil1 Einleitung<br>Teil2 Das Recht: Staatlich erlassene Lizenz aller Interessen scheidet in 'erlaubt' und 'verboten'<br>Teil3 Das Menschenrecht: Ein widersprüchliches Konstrukt begründet einen Freibrief für die staatliche Herrschaft über die Bürger - Der Bedarf an staatlicher Legitimation gründet auf dem Gegensatz der Obrigkeit zu den Untertanen<br>Teil4 Die Konstruktion des Menschen als Legitimationsinstanz staatlicher Herrschaft - Der Wille ohne Inhalt genießt Respekt: Abstraktion von allen Interessen - Exkurs zur Folter - Diskussion: Strafrecht<br>Teil5 Der freie Wille unter dem Regime des Eigentums<br>Teil6 Diskussion: Ist der Mensch ein gewalttätiger Chaot, der deshalb eine Herrschaft braucht?<br>Teil7 Das (Eigen-)Lob der menschenrechtlich selbstbeschränkten Herrschaft operiert mit einem Vergleich: sie könnte auch anders - Das Einfordern des Menschenrechts ist kein Mittel des Interesses</p><p>Veranstalter: <a href="http://gegenargumente.de/">AK Gegenargumente</a></p><p>Weitere Publikationen zum Thema von argudiss oder von anderen:</p><p><a href="https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/menschenrecht">Das Menschenrecht in GegenStandpunkt 2-13</a></p>