
#106 „Am meisten bereue ich die in der Haft verlorene Zeit“
Als Jugendlicher saß Elias im Gefängnis. Heute engagiert er sich in der Resozialisierung.
Weiter gedacht - der Podcast der WZ
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Show Notes
„Am meisten“, sagt Elias, „bereue ich die Zeit, die ich in der Haft verloren habe.“ Und im Gefängnis ziehen sich die Tage besonders lang hin, erinnert er sich. Wie er diese Zeit in der Zelle erlebt hat und was er daraus für sein späteres Leben mitgenommen hat, das erzählt Elias in dieser Folge unseres WZ-Podcasts „Weiter gedacht“. Mit WZ-Redakteur Mathias Ziegler, der mit WZ-Host Petra Tempfer durch die Folge führt, spricht der Ex-Häftling auch darüber, wie er als Jugendlicher in die Kriminalität abgerutscht ist – und ob etwas anders hätte laufen müssen, damit das nicht passiert wäre.
Produziert von „hört hört!“.
Daten und Fakten
Rund 10.000 Personen sitzen derzeit in Österreich eine Haftstrafe ab, darunter sind 172 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (die Strafmündigkeit beginnt in Österreich bei 14 Jahren), und zwar 157 Burschen und 15 Mädchen. Auch insgesamt ist der Frauenanteil mit 7 Prozent sehr gering. 60 Prozent der neu Inhaftierten in Österreich sind Ausländer:innen – der Anteil ist hier also wesentlich höher als jene an der Gesamtbevölkerung (knapp 20 Prozent). Weil die Justizanstalten aus allen Nähten platzen (die Belagskapazität ist eigentlich zu 110 Prozent ausgeschöpft), wird immer öfter ein (zumindest teilweises) Absitzen der Haftstrafe daheim mit elektronischer Fußfessel erlaubt.
Auffällig ist die hohe Wiederverurteilungsquote, die zuletzt über alle Altersgruppen bei insgesamt 30 Prozent lag – bei Jugendlichen sind es sogar 56 Prozent, die mindestens ein zweites Mal verurteilt werden. 12 Prozent werden sogar dreimal oder noch öfter rückfällig.
Vorstrafen werden bei Jugendlichen nach fünf und bei Erwachsenen nach zehn Jahren getilgt, danach gilt man wieder als unbescholten. Im Bewerbungsgespräch nach Vorstrafen zu fragen, ist in Österreich grundsätzlich verboten, außer es geht um bestimmte Jobs, bei denen eine einschlägige Vorstrafe ein Hinderungsgrund sein könnte oder für die ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig ist. Zum Beispiel darf eine Bank sicherstellen, dass sie nicht einen verurteilten Finanzbetrüger anstellt. Wer nach Vorstrafen gefragt wird, muss nicht antworten, darf aber auch nicht lügen. Durch seine Verurteilung war Elias übrigens für das Bundesheer untauglich, weil er keine Waffe tragen darf.
Der Sport- und Resozialisierungsverein Phönix wurde im Jahr 2020 gegründet. Seither wurden dort rund 200 junge Menschen betreut, die nach einer Haftstrafe wieder ein „normales“ Leben führen wollen.
Weiterführende Links
- Insass:innen im Strafvollzug
- Ausländische Häftlinge in Österreich
- Wiederverurteilungsquote
- Verein Phönix - Training for Life
- WZ: Baustelle Jugendstrafvollzug
- WZ: Abgesessene Jugend
- WZ: System Strafe: Wie entscheiden Gerichte in Österreich?
- Der Standard: Warum der Jugendstrafvollzug immer noch eine Baustelle ist
- Der Standard: Hat ein Arbeitgeber das Recht, von Vorstrafen zu wissen?
- ORF: Weniger Urteile, aber mehr Verdächtige