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Episode 40 - Der Rest geht aufs Haus - Reststrafen-Aussetzung

Episode 40 - Der Rest geht aufs Haus - Reststrafen-Aussetzung

Samt versus Seide

October 26, 2025

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Show Notes

1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.

“Ja, ja! Der hat jetzt 3 oder 4 Jahre Knast bekommen, aber man weiß ja, wie es läuft! Muss der eh nicht absitzen, sondern darf ja viel früher wieder raus! Ein Unding, das System in Deutschland!”

So etwas in der Art hat sicher jeder schon mal gehört, oder? Richtig ist, dass viele die ausgeurteilte Strafe nicht vollständig absitzen müssen. Nur: Mit Milde oder Nachlässigkeit hat das nichts zu tun! Es geht einfach darum, den Rest einer Strafe zur Bewährung auszusetzen. “Erlassen” ist die Strafe damit noch nicht, sondern die vorzeitige Haftentlassung ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Werden die nicht erfüllt, geht es zurück. Erst nach Ende der - teilweise echt langen - Bewährungszeit wird der Rest erlassen. Deswegen spricht das Gesetz auch von “Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung" und nicht von Rabatt.

FunFact: Für Viele ist die vorzeitige Entlassung mit Bewährungsauflagen viel schlimmer, als den Rest einfach abzusitzen.

FunFact 2: Die Bewährungsdauer ist bei zeitiger Freiheitsstrafe länger als die Reststrafe. Nur bei Lebenslänglich kann die maximale Bewährungszeit von 5 Jahren natürlich kürzer sein.
https://dejure.org/gesetze/StGB/57.html