Hameln: Räumen in den Seitenstraßen bei Schnee und Eis
Die Stadt Hameln weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Pflicht haben, ihre Bürgersteige und in den Seitenstraßen auch Teile der Fahrbahn vom Schnee zu räumen. Anlieger von Wohn- und Anliegerstraßen sind laut Straßenreinigungssatzung nicht nur
Redaktion · radio aktiv e.V.
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Show Notes
Die Stadt Hameln weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Pflicht haben, ihre Bürgersteige und in den Seitenstraßen auch Teile der Fahrbahn vom Schnee zu räumen. Anlieger von Wohn- und Anliegerstraßen sind laut Straßenreinigungssatzung nicht nur für die Gehsteige verantwortlich, sagt Svenja Kreft von der Stadt Hameln. In den Nebenstraßen, also Anlieger- und Wohnstraßen, müssen die Anleger selbst tätig werden. das sei in der Straßenreinigungssatzung der Stadt klar geregelt…