
AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.
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February 27, 20269m 32s
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Show Notes
<p>Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch gegenübersteht. Ein Kommentar von <strong>Tobias Riegel</strong>.</p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.</em><br /> <span id="more-146917"></span></p><p>Die AfD</p><div class="readMore"><a class="moretag" href="https://www.nachdenkseiten.de/?p=146917">Weiterlesen</a></div>