
Das Transparenzregister – kurz erklärt
Nachgefragt bei Jürgen Reichert
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Show Notes
Wofür steht eigentlich „Transparenzregister“ und warum sollten sich alle Unternehmen damit beschäftigen. Wir haben bei unserem Mitglied Jürgen Reichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, nachgefragt.
Seit 01. August 2021 gilt das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ("TraFinG"). Waren bisher nur Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen verpflichtet, sich in das Register einzutragen, gilt diese Verpflichtung zukünftig für alle Rechtseinheiten in Deutschland. Ursprünglich wurde das Register bereits 2017 im Rahmen des Geldwäschegesetz für Kapitalgesellschaften eingeführt. Was sich dahinter verbirgt, wer sich tatsächlich eingetragen werden muss und welche Übergangsfristen gelten, erläutert uns Jürgen Reichert anhand einiger Beispiele.
Sein Tipp: Auf jeden Fall eintragen und bestenfalls seinen Steuerberater informieren, dass es erledigt ist. Und wenn unklar ist, wer als wirtschaftlich Bevollmächtigter eingetragen werden muss, sollte sich im Zweifel beraten lassen.
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