
"Lebenslange Freiheitsstrafe – das sind doch 15 Jahre … oder?"
Gast: Ove Dornheim, Anwalt für Strafrecht
INTERKRIM - Kriminologie im Gespräch
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Show Notes
In dieser Folge von "INTERKRIM – Kriminologie im Gespräch" sprechen wir über die lebenslange Freiheitsstrafe – eine Sanktion mit Ausnahmecharakter im deutschen Strafrecht. Gemeinsam mit dem Hamburger Strafverteidiger Uwe Dornheim räumt Prof. Dr. Bärbel Bongartz mit Mythen und Missverständnissen rund um diese Strafart auf. Wie sieht die juristische Realität aus, und was bedeutet „lebenslang“ wirklich?
Weiterführende Links zur Folge:
Strafgesetzbuch (StGB) § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe, § 57a StGB - Einzelnorm Strafgesetzbuch (StGB) § 211 Mord, § 211 StGB - Einzelnorm Strafgesetzbuch (StGB) § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, § 66 StGB - Einzelnorm Christian Klar, Christian Klar – Wikipedia Bommi Baumann, Bommi Baumann – Wikipedia Anders Behring Breivik , Anders Behring Breivik – Wikipedia
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Vielen Dank an die Salty Saints für die Musik und Dennis Krüger (MUTTERSTERN) für die Produktion des Podcasts.