
Medizinprodukte in Malaysia: Den Markteintritt selbst verantworten?
Globaler Marktzugang für Medizinprodukte · Pure Global
June 26, 20253m 57s
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Show Notes
In dieser Folge erörtern wir die Möglichkeit für Medizintechnikunternehmen mit einer eigenen Niederlassung in Malaysia, selbst als Autorisierter Vertreter (AR) zu agieren. Wir beleuchten die Anforderungen, wie die Good Distribution Practice for Medical Devices (GDPMD), und analysieren die erheblichen rechtlichen und betrieblichen Risiken, die mit der Eigenverantwortung für die Produktregistrierung und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen verbunden sind.
• Kann unsere eigene Niederlassung in Malaysia als unser Autorisierter Vertreter (AR) fungieren?
• Welche Risiken sind mit der Selbstregistrierung von Medizinprodukten in Malaysia verbunden?
• Was ist die Good Distribution Practice for Medical Devices (GDPMD) und warum ist sie entscheidend?
• Wer trägt die rechtliche Haftung bei Problemen nach der Markteinführung?
• Wie beeinflusst die Wahl des Lizenzinhabers die kommerzielle Flexibilität?
• Welche Verantwortlichkeiten hat ein AR über die reine Registrierung hinaus?
• Ist es möglich, eine Produktregistrierung zu übertragen, wenn sich die Unternehmensstruktur ändert?
• Welche Fachkenntnisse benötigt ein interner AR?
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