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Die Umwandlung einer GmbH in AG

Die Umwandlung einer GmbH in AG

Wann macht eine Umwandlung Sinn? Und wie wird durchgeführt? Schauen wir uns gemeinsam an:

Enzo hat Recht - Juristische Informationen für KMUs und Start-Ups mit Enzo Schrembs · Enzo Schrembs

May 7, 20235m 52s

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Show Notes

Wann macht eine Umwandlung Sinn? Und wie wird durchgeführt? Schauen wir uns gemeinsam an:

Shownotes: Wann macht eine Umwandlung von einer GmbH zu einer AG Sinn? Einleitung: Warum über eine Umwandlung nachdenken? Wann lohnt sich die Umwandlung Ihrer GmbH in eine Aktiengesellschaft (AG)? In dieser Episode erfahren Sie, welche Vorteile eine Umwandlung bietet und wie sie Schritt für Schritt durchgeführt wird.

Gründe für eine Umwandlung Kapitalbedarf

Eine AG bietet bessere Chancen auf Fremdkapital. Kapitalerhöhung möglich, um steigenden Kapitalbedarf zu decken. Flexibilität der Eigentumsverhältnisse

Einfachere Übertragung von Aktien im Vergleich zu GmbH-Stammanteilen. Besonders vorteilhaft, wenn Investoren einsteigen sollen. Anonymität der Anteilseigner

Bei der AG sind Aktionäre nicht öffentlich im Handelsregister ersichtlich. GmbH-Gesellschafter hingegen sind im Handelsregister namentlich aufgeführt. Prestige

Eine AG genießt oft ein höheres Ansehen bei Geschäftspartnern, Banken und Investoren. Ablauf der Umwandlung Kapitalanforderungen

Mindestkapital der AG: CHF 100'000 (davon mindestens CHF 50'000 liberiert). Bei unzureichendem Kapital ist eine Kapitalerhöhung erforderlich. Umwandlungsverfahren

Schritt 1: Erstellung eines Umwandlungsplans (Art. 60 FusG) mit Angaben zu:

Firma, Sitz und Rechtsform der AG. Verweis auf die neuen Statuten. Art und Höhe der neuen Anteile. Schritt 2: Erstellung eines Umwandlungsberichts (Art. 61 FusG – entfällt bei KMUs):

Informationen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Umwandlung. Erläuterung des Umtauschverhältnisses der Anteile. Schritt 3: Prüfung durch eine Revisionsstelle (Art. 62 FusG):

KMUs können auf die Prüfung verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen. Schritt 4: Einsichtnahme der Gesellschafter (Art. 63 FusG):

30 Tage vor Beschlussfassung Einsicht in relevante Dokumente wie Umwandlungsplan, Prüfberichte und Jahresrechnungen der letzten drei Jahre. KMUs können darauf verzichten, wenn alle Gesellschafter einverstanden sind. Schritt 5: Beschlussfassung und Erfüllung der Gründungsanforderungen.

Finaler Schritt: Eintragung ins Handelsregister – die Umwandlung wird rechtsgültig.

Fazit: Wann ist die Umwandlung sinnvoll? Die Umwandlung ist nicht für jedes Unternehmen geeignet. KMUs profitieren nur bedingt, je nach ihrer individuellen Ausgangslage und den gewünschten Zielen. Eine detaillierte Prüfung der IST-Situation ist unverzichtbar.

Das Fusionsgesetz beschreibt die Anforderungen klar. Dennoch empfiehlt sich die Begleitung durch einen Experten, um mögliche Fehler zu vermeiden und alle Vorteile optimal zu nutzen.

Kontaktieren Sie uns! Unsere Juristen stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Umwandlung Ihrer GmbH in eine AG zur Seite. Wir analysieren Ihre Situation, prüfen die Umsetzbarkeit und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.