DronenPodCast- Teil 4 21a Bis Ende LuftVO + NfL
Der ichbindochnichthierumbeliebtzusein.com PodCast - Alles um die Themen Führung, Fliegen, Technik und Alltag. Von und mit Steve Schutzbier · Steve Schutzbier
August 26, 2018
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Show Notes
Willkommen zu Teil vier!
Der "dröge Stoff" der Justizerei geht in die Fortsetzung: ab §21a LuftVO und ein interessantes NfL (Nachrichten für Luftfahrer) aus dem Jahr 2017 - alles, was ihr mit Eurer Drone dürft oder eben tunlichst unterlassen solltet...
STAND AUG2018, alles KEINE Rechtsberatung, nur ein "Tipp"-Geber, für wo was steht und was man finden kann! Ladet und lest Euch die Gesetzestexte und das NfL selber im Detail und in aller Ruhe durch!
In der LuftVO geht es um WAS man darf - und was man NICHT darf. Wichtige Definitionen wie LoS (Line of sight) und wie genau sie umgesetzt werden muss, was eine Menschenmenge ist und wo ich 100m Abstand auch seitlich halten muss - und wo ich gar nicht (darüber) fliegen darf...
Ist ein wenig "geführte" Hausaufgabe für Euch - aber danach seid ihr auf dem aktuellen Stand... und solltet Euch bitte da auch halten, wenn die nächsten Änderungen EU- oder BRD-seitig kommen!
Das NfL findet die Suchmaschine Eures Vertrauens - hier werden auch die von mir aufgeführten Paragraphen nochmals im Kontext erklärt. Lesenswert ist auch der Anhang der NfL mit Musterschreiben und Mindestanforderungen (Stichwort: RTH) für eine Ausnahmegenehmigung: die Zeit auf jeden Fall wert!
Dann bis zum Teil 5, da geht es endlich raus und ab in die Luft!
Viel Spaß!
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