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Folge 84: Blinkschuhe Reklamation beim Onlinehänler

Folge 84: Blinkschuhe Reklamation beim Onlinehänler

Radio Regenbogen

Dein gutes Recht: Star-Anwalt Ingo Lenßen klärt's · Radio Regenbogen

June 3, 2019

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Show Notes

Nele aus Grenzach-Wyhlen hat bei einem Online-Händler zwei Paar Blinkschuhe bestellt. Ein Paar ging als Reklamation zurück, da die Blinklichter auf Dauerleuchten standen, der Knopf zum Ausschalten nicht funktioniert. Antwort des Händlers: "Bei der Prüfung des Artikels wurden Gebrauchsspuren festgestellt. Bitte beachten Sie, dass unser 100-tägiges Rückgaberecht nur für ungenutzte Artikel gilt, sodass wir Ihre Rücksendung zum jetzigen Zeitpunkt nicht annehmen oder gutschreiben können." Nun soll sie in den nächsten 14 Tagen den Sachverhalt schildern. Der Händler gibt zwei Optionen vor: Artikel geht zurück an Nele oder der Händler entsorgt ihn. Wie sieht es rechtlich aus?