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195- KfW 455-B Barrierereduzierung, Zuschuss für Haus/Wohnung für Mieter und Eigentümer
Episode 195

195- KfW 455-B Barrierereduzierung, Zuschuss für Haus/Wohnung für Mieter und Eigentümer

Zuschuss für dein nächstes Bauvorhaben

Bauherr werden - dein Podcast rund ums Bauen - Vermeide hohe Kosten, Baufehler und Pfusch am Bau und lerne hier die Grundlagen · Maxim Winkler

October 16, 202325m 15s

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Show Notes

Zuschuss für dein nächstes Bauvorhaben

195- KFW 455-B Barriere Reduzierung, Zuschuss für Haus, Wohnung für Mieter & Eigentümer

Der Staat fördert gerade Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohn­komfort erhöhen. Eine schöne Sache dachte ich mir, daher kommt diese Episode. Alle Infos findet ihr in den Shownotes & für Erklärungen und zusätzlichen Infos einfach die Folge anhören. Viel Spaß euch :)

Infos von: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

Das Wichtigste in Kürze:

-Zuschuss bis zu 6.250 Euro

-unabhängig von Ihrem Alter

-für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen

-auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen.

Wichtige Hinweise:

-Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch keine Liefer- und Leistungs­verträge abgeschlossen haben.

-Bitte stellen Sie für alle geplanten Förder­maß­nahmen nur einen einzigen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Förder­maß­nahmen sind nicht erforderlich.

-Die förderfähigen Investitionskosten für Einzel­maß­nahmen als Berechnungs­grund­lage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.

-Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Alters­gerecht Umbauen Kredit (155, 159) sowie Alters­gerecht Umbauen Zu­schuss (455-B, 455-E) auf den Förder­höchst­betrag anrechnen. Gegebenen­falls reduzieren sich dadurch Ihre förder­fähigen Kosten und der Zuschuss­betrag.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht aufgebraucht sind.


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