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Show Notes
7. Juli 1920
Bis wohin und auf welchen Wegen dürfen Journalistinnen und Journalisten in die Machtzentren der Politik Zutritt haben? Eine Frage, die auch in der Frühphase der Weimarer Republik ausgehandelt wurde. 1920 war es der Presse lediglich erlaubt, den „Hintereingang“ zum Reichstagsgebäude zu nutzen – mit einem durch das Journalistinnenaufgebot stark beanspruchten eigenen Aufzug.
Am 6. Juni kam es zu einem Brand im Reichstag, der zum Glück halbwegs glimpflich verlief, die Zugangsregelungen für die Presse aber erneut auf die Tagesordnung hob. Ob sie in der Folgezeit ermächtigt worden ist, den Haupteingang zu nutzen, ist uns nicht bekannt.
Paula Leu liest den Bericht über das Feuerdrama aus dem Berliner Tageblatt vom 7. Juli.