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Show Notes
8. August 1922
Es gibt Fragen, die seit jeh her das Potential haben, aus friedlichen Nachbarn eine zerstrittene Meute zu machen. Scheinbar kleine Probleme, sie zum ultimativen (und wörtlichen) Zankapfel werden. „Wem stehen die Früchte von Bäumen zu, die über die Grundstücksgrenze reichen?“, ist solch eine Frage. Daher überrascht weder, dass sich die Jurisprudenz ausführlich mit dieser Frage beschäftigt, noch die Service-Leistung des Friedenauer Tageblatts, das am 8. August 1922 einen Abriss über den rechtlichen Stand zu dieser Frage gibt. Frank Riede hält uns auf dem Laufenden.